Kurz erklärt

Versicherungsschutz für das Gebäude gegen vereinbarte Gefahren.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Wohngebäudeversicherung einfach erklärt

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst gegen die Gefahren, die im Vertrag vereinbart sind. Versichert ist das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen, etwa Dach, Wände, Fenster, Türen, Heizung und die fest eingebaute Haustechnik. Was genau dazugehört, legen die Vertragsbedingungen fest. Möbel und andere bewegliche Sachen sind dagegen Sache der Hausratversicherung.

Die Grundversicherung umfasst in der Regel drei Gefahrengruppen: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Zu Feuer zählen meist auch Blitzschlag und Explosion. Unter Leitungswasser fällt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, außerdem Frost- und Bruchschäden an den Leitungen. Sturm ist in vielen Bedingungen als wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 definiert. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau deckt erst ein Zusatz ab, die Elementarschadenversicherung.

Warum ist sie wichtig?

Ein Brand, ein Rohrbruch oder ein abgedecktes Dach können Schäden verursachen, die Eigentümer kaum selbst tragen können. Die Wohngebäudeversicherung leistet dann für Reparatur oder Wiederaufbau im vereinbarten Umfang. Viele Verträge sind auf den Neuwert ausgerichtet, also darauf, das Gebäude in gleicher Art und Güte wiederherzustellen. Wer ein Haus mit einem Kredit finanziert, muss die Versicherung in der Regel gegenüber der Bank nachweisen.

Wie gut der Schutz ist, hängt stark vom Vertrag ab. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann im Schadenfall weniger gezahlt werden. Außerdem enthalten die Bedingungen Pflichten für Eigentümer, sogenannte Obliegenheiten. Dazu gehört häufig, das Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und es in der kalten Jahreszeit zu beheizen oder wasserführende Leitungen abzusperren und zu entleeren. Wer solche Pflichten verletzt, riskiert, dass die Leistung gekürzt wird.

Wann wird sie zum Thema?

  • Beim Hauskauf: Die bestehende Versicherung geht in der Regel auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, wenn ein anderer Vertrag besser passt.
  • Nach Umbau, Anbau oder Modernisierung: Mehr Wohnfläche, ein ausgebauter Keller oder neue Haustechnik können den Versicherungswert verändern. Melden Sie solche Änderungen Ihrem Versicherer.
  • Wenn der Vertrag schon lange läuft: Ältere Verträge enthalten oft weniger Leistungen als heutige Angebote, zum Beispiel keinen Elementarschutz.
  • Wenn das Haus länger leer steht, etwa nach einem Erbfall. Für unbewohnte Gebäude gelten häufig besondere Pflichten.

Gut zu wissen

  • Für Überschwemmung und Rückstau braucht es einen Elementarschutz, der meist ausdrücklich vereinbart werden muss. Starkregen kann jedes Haus treffen.
  • Schäden durch Überspannung nach einem Blitzschlag sind in manchen Verträgen eingeschlossen, in anderen nur als Zusatz. Ein Überspannungsschutz im Haus kann solche Schäden zusätzlich begrenzen.
  • Vorsorge am Haus ersetzt keine Versicherung, kann Schäden aber verhindern oder kleiner halten, etwa Sturmklammern auf dem Dach oder ein Wasserstopp-System. Ob Ihr Versicherer solche Maßnahmen berücksichtigt, erfragen Sie direkt.
  • Melden Sie einen Schaden unverzüglich und halten Sie ihn so gering wie möglich. Fotografieren Sie ihn, bevor Sie aufräumen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung deckt das Haus mit seinen fest eingebauten Bestandteilen. Die Hausratversicherung deckt bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Nach einem Leitungswasserschaden können deshalb beide Verträge betroffen sein.

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Eigentümer gibt es nicht. Wer das Haus über einen Kredit finanziert, muss sie aber in der Regel gegenüber der Bank nachweisen. Über eine Neuregelung zum Elementarschutz wird politisch beraten; den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

In der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel am Gebäude und seinen fest verbundenen Bestandteilen. Weitere Gefahren wie Überschwemmung oder Rückstau müssen meist zusätzlich vereinbart werden. Was genau gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Sind Schäden durch Starkregen versichert?

Überschwemmung nach Starkregen und Rückstau aus dem Kanal sind in der Grundversicherung eines Wohngebäudes in der Regel nicht enthalten. Dafür ist meist eine Elementarschadenversicherung als Zusatz nötig. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf?

Mit dem Eigentumswechsel geht der bestehende Vertrag in der Regel auf den Käufer über. Der Käufer kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Wer wechseln möchte, sollte darauf achten, dass der neue Schutz ohne Lücke beginnt.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Das hängt unter anderem von Größe, Bauweise, Ausstattung und Lage des Hauses ab, außerdem vom Leistungsumfang und der vereinbarten Selbstbeteiligung. Einen belastbaren Beitrag nennt erst das Angebot des Versicherers.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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