Kurz erklärt

Versicherungskonzept mit breiter Deckung, sofern Schäden nicht ausgeschlossen oder anders geregelt sind.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Allgefahrendeckung einfach erklärt

Was ist eine Allgefahrendeckung?

Eine Allgefahrendeckung ist ein Versicherungskonzept mit breiter Deckung. Versichert ist grundsätzlich jede Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder an anderer Stelle des Vertrags geregelt ist. Man spricht auch von einer Deckung für unbenannte Gefahren oder von All-Risk.

Das Gegenstück sind benannte Gefahren. So ist die klassische Wohngebäudeversicherung aufgebaut: Versichert sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, auf Wunsch auch weitere Naturgefahren. Ein Schaden ist dort nur gedeckt, wenn er zu einer dieser Gefahren passt. Eine Allgefahrendeckung wird meist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten, oft nur zusammen mit den Grundgefahren. Erfasst sind dann in der Regel unvorhergesehene Schäden, die keiner benannten Gefahr zuzuordnen sind.

Warum ist sie wichtig?

Bei benannten Gefahren bleibt ein Schaden unversichert, wenn er in keine Gefahrengruppe passt, etwa ein Baum, der ohne Sturm auf das Dach stürzt. Eine Allgefahrendeckung kann solche Lücken schließen. Auch beim Nachweis gibt es einen Unterschied. Bei benannten Gefahren müssen Sie zeigen, dass eine versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat. Bei einer Allgefahrendeckung genügt es meist, den Schaden zu belegen. In der Regel muss der Versicherer dann zeigen, dass ein Ausschluss greift.

Allgefahren heißt aber nicht, dass alles versichert ist. Typische Ausschlüsse sind etwa Verschleiß, Abnutzung und Alterung, allmähliche Einwirkungen wie Feuchtigkeit oder Rost, mangelnde Instandhaltung, Bau- und Konstruktionsmängel, Schäden durch Tiere und Ungeziefer sowie Vorsatz. Die Aufzählung ist nicht vollständig. Häufig gelten eigene Entschädigungsgrenzen und eine eigene Selbstbeteiligung. Was über benannte Gefahren versichert oder ausgeschlossen ist, fällt meist nicht zusätzlich unter den Baustein.

Wann wird sie zum Thema?

  • Beim Abschluss oder Wechsel einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung, wenn ein Baustein für unbenannte Gefahren angeboten wird.
  • Nach einem ungewöhnlichen Schaden, der weder auf Feuer noch auf Leitungswasser, Sturm oder Hagel zurückgeht.
  • Wenn ein Vertrag mit umfassendem Schutz beworben wird: Dann kommt es auf Ausschlüsse, Grenzen und Selbstbeteiligung an.
  • Bei der Frage nach Naturgefahren: Schäden durch Überschwemmung nach Starkregen oder durch Rückstau sind in einer Allgefahrendeckung oft nicht enthalten, wenn kein Elementarschutz vereinbart ist.
  • Bei älteren Verträgen: Ob und in welchem Umfang ein solcher Baustein enthalten ist, hängt stark vom Bedingungswerk ab.

Gut zu wissen

  • Lesen Sie zuerst die Ausschlüsse. Bei einer Allgefahrendeckung legen sie fest, was nicht versichert ist, und sie unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag.
  • Versichert sind meist nur unvorhergesehene Schäden. Was Sie vorhergesehen haben oder ohne Weiteres hätten vorhersehen können, etwa ein bekannter Mangel, fällt in der Regel nicht darunter.
  • Ihre Pflichten bleiben bestehen. Instandhaltung, Frostschutz und die unverzügliche Schadenmeldung verlangt der Vertrag auch mit Allgefahrendeckung.
  • Gefahren, die sich über einen eigenen Baustein versichern lassen, etwa Elementargefahren, nehmen manche Bedingungen ausdrücklich aus. Eine Allgefahrendeckung ersetzt deshalb in der Regel keinen Elementarschutz.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Allgefahrendeckung und benannten Gefahren?

Bei benannten Gefahren ist nur versichert, was im Vertrag als Gefahr aufgeführt ist, etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Bei einer Allgefahrendeckung ist grundsätzlich jeder Schaden versichert, der nicht ausgeschlossen oder anders geregelt ist. Entscheidend sind dort deshalb die Ausschlüsse.

Ist bei einer Allgefahrendeckung alles versichert?

Nein. Auch eine Allgefahrendeckung enthält Ausschlüsse, etwa für Verschleiß, mangelnde Instandhaltung oder Vorsatz, und oft Entschädigungsgrenzen und eine Selbstbeteiligung. Was genau gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Welche Schäden sind bei einer Allgefahrendeckung meist ausgeschlossen?

Häufig ausgeschlossen sind Verschleiß, Abnutzung und Alterung, allmähliche Einwirkungen wie Feuchtigkeit, Rost oder Fäulnis, Bau- und Konstruktionsmängel, Schäden durch Tiere und Ungeziefer, Grundwasser und Vorsatz. Die Liste unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag und ist hier nicht vollständig.

Sind Elementarschäden in einer Allgefahrendeckung enthalten?

Meist nicht automatisch. Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren sind in vielen Bedingungen ausgenommen, solange kein Elementarschutz vereinbart ist. Prüfen Sie das in Ihrem Vertrag.

Wer muss bei einer Allgefahrendeckung was beweisen?

Sie müssen belegen, dass während der Vertragslaufzeit ein Schaden an versicherten Sachen entstanden ist; Fotos und Rechnungen helfen dabei. In der Regel muss der Versicherer dann zeigen, dass ein Ausschluss greift. Bei benannten Gefahren müssen Sie dagegen nachweisen, dass eine versicherte Gefahr die Ursache war.

Was kostet eine Allgefahrendeckung?

Das hängt vom Haus, vom bestehenden Vertrag, vom Umfang des Bausteins und von der vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Einen belastbaren Beitrag nennt erst das Angebot des Versicherers.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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