Ausführlich erklärt
Versicherter Gebäudebestandteil einfach erklärt
Was ist ein versicherter Gebäudebestandteil?
Ein versicherter Gebäudebestandteil ist ein Teil des Hauses, den die Vertragsbedingungen dem Gebäude zurechnen und der deshalb über die Wohngebäudeversicherung geschützt ist. Nach den Musterbedingungen der Versicherer sind Gebäudebestandteile in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Typisch sind Fenster und Türen, fest verlegte Böden, Sanitärobjekte, Leitungen und die Heizung.
Davon unterscheiden die Bedingungen weitere Gruppen. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen im oder am Gebäude, die seiner Instandhaltung oder seinem Zweck dienen, etwa Müllboxen oder Briefkastenanlagen. Grundstücksbestandteile sind fest mit dem Boden verbunden. Welche davon versichert sind, zählt jeder Versicherer selbst auf. Bewegliche Sachen des Haushalts sind Hausrat. Ähnlich trennt das Bürgerliche Gesetzbuch zwischen wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes (§ 94 BGB) und Zubehör (§ 97 BGB). Für die Versicherung zählen aber die Vertragsbedingungen.
Warum ist er wichtig?
Die Zuordnung entscheidet, welcher Vertrag zahlt. Nach einem Leitungswasserschaden ist der fest verlegte Parkettboden in der Regel Sache der Gebäudeversicherung, der lose Teppich darauf Sache der Hausratversicherung. Nach den Musterbedingungen gehören individuell für das Gebäude gefertigte und mit großem Aufwand eingepasste Einbauküchen zum Gebäude, serienmäßig vorgefertigte Anbauküchen zum Hausrat.
Lücken entstehen vor allem bei neuer Technik und im Außenbereich. Eine Photovoltaikanlage mit Wechselrichter, Verkabelung und dauerhaft verbundenem Stromspeicher schließen die Musterbedingungen aus. Sie kann aber zusätzlich vereinbart werden. Nebengebäude wie ein Carport oder ein Gartenhaus sind oft nur versichert, wenn der Vertrag sie nennt. Melden Sie Neues deshalb Ihrem Versicherer, damit geklärt ist, ob es mitversichert ist, und keine Unterversicherung entsteht.
Wann wird er zum Thema?
- Nach einem Schaden, wenn Gebäude und Einrichtung betroffen sind und geklärt werden muss, welcher Vertrag für welches Teil zuständig ist.
- Beim Einbau neuer Technik: Photovoltaik, Batteriespeicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe im Garten sind nicht in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen.
- Bei neuen Anlagen im Außenbereich, etwa einer Terrasse mit Überdachung, einem Zaun, einer Markise oder einem Gartenhaus.
- Beim Kauf eines Hauses mit Einbauküche: Klären Sie, ob sie in Ihrem Gebäude- oder Ihrem Hausratvertrag versichert ist.
- Beim Vertragswechsel: Die Definitionen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und zwischen älteren und neueren Bedingungen.
Gut zu wissen
- Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen, nennen die Musterbedingungen ausdrücklich als versicherte Sachen. Für Zäune, Wege oder Mauern kommt es auf die Aufzählung in Ihrem Vertrag an.
- Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk gilt nach den Musterbedingungen in der Wohngebäudeversicherung als Gebäudezubehör, in der Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als Hausrat. Markisen zählen dort zum Hausrat, wenn sie nur der versicherten Wohnung dienen. Prüfen Sie, wie Ihre beiden Verträge das regeln.
- Bewahren Sie Rechnungen, Pläne und Fotos von Einbauten in Ihrer Hausakte auf. Sie belegen im Schadenfall, was eingebaut war und in welcher Qualität.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudebestandteil und Gebäudezubehör?
Ein Gebäudebestandteil ist fest mit dem Haus verbunden, etwa ein Fenster, die Heizung oder ein verlegter Boden. Gebäudezubehör ist beweglich, dient aber dem Gebäude, zum Beispiel eine Müllbox oder eine Briefkastenanlage. Nach den Musterbedingungen sind beide in der Wohngebäudeversicherung versichert.
Ist meine Einbauküche über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Nach den Musterbedingungen ja, wenn sie individuell für das Haus gefertigt und mit großem Aufwand eingepasst wurde. Serienmäßige Anbauküchen gehören dagegen zum Hausrat. Ihr Vertrag kann das anders regeln, klären Sie es deshalb, damit die Küche in keinem der beiden Verträge fehlt.
Gehört eine Photovoltaikanlage zum versicherten Gebäude?
Nicht automatisch. Die Musterbedingungen schließen Photovoltaikanlagen samt Komponenten und dauerhaft verbundenem Stromspeicher aus, sehen aber eine zusätzliche Vereinbarung vor. Melden Sie die Anlage und klären Sie mit Ihrem Versicherer, welcher Schutz gilt.
Sind Carport, Gartenhaus und Zaun mitversichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Nebengebäude wie Carport oder Gartenhaus sind oft nur versichert, wenn sie im Vertrag genannt sind. Zäune und andere Grundstücksbestandteile zählt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst auf.
Was gehört zum Hausrat und was zum Gebäude?
Zum Hausrat gehören bewegliche Sachen des Haushalts wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Zum Gebäude gehört, was fest eingebaut ist und dadurch seine Selbständigkeit verloren hat. Bei Zweifelsfällen wie Einbauküche, Markise oder Balkonkraftwerk lohnt ein Blick in beide Verträge.
Wo steht, was in meinem Vertrag zum Gebäude zählt?
In den Vertragsbedingungen, meist im Abschnitt zu den versicherten und nicht versicherten Sachen, und im Versicherungsschein. Dort sind auch mitversicherte Nebengebäude und Zusatzbausteine aufgeführt. Offene Fragen klären Sie am besten schriftlich mit Ihrem Versicherer.
🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.
