Ausführlich erklärt
Selbstbeteiligung einfach erklärt
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ist der Teil eines versicherten Schadens, den Sie als Versicherungsnehmer selbst tragen. Der Versicherer zieht ihn von der Entschädigung ab. Bleibt ein Schaden unter der Selbstbeteiligung, zahlt die Versicherung in der Regel nichts. Gleichbedeutend spricht man von Selbstbehalt oder Eigenbeteiligung.
Rund ums Haus begegnet sie Ihnen vor allem in der Wohngebäude-, der Hausrat- und der Elementarschadenversicherung. Meist wird sie als fester Betrag je Schadenfall vereinbart. Es gibt aber auch Regelungen mit einem Prozentsatz vom Schaden, teils mit Mindest- oder Höchstbetrag. Manche Verträge sehen für einzelne Gefahren eine eigene Selbstbeteiligung vor.
Warum ist sie wichtig?
Eine Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag. Der Versicherer muss kleine Schäden nicht bearbeiten und zahlt bei größeren etwas weniger. Für Sie heißt das: Kleine Schäden tragen Sie selbst, große bleiben versichert. Das passt, wenn Sie einen Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung jederzeit aus eigenen Mitteln bezahlen können.
Wichtig ist auch, wie oft sie anfällt. Die Selbstbeteiligung gilt meist für jeden einzelnen Schadenfall. Wer mehrere Schäden hat, trägt sie mehrfach. Sind bei einem Ereignis zwei Verträge betroffen, etwa bei einem Leitungswasserschaden der Boden und die Möbel, kann in jedem Vertrag die dort vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen werden. Prüfen Sie deshalb beide Verträge zusammen.
Wann wird sie zum Thema?
- Beim Abschluss oder Wechsel einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Vergleichen Sie Angebote nur mit gleicher Selbstbeteiligung, sonst sind die Beiträge nicht vergleichbar.
- Wenn der Beitrag steigt und Sie überlegen, ihn mit einer höheren Selbstbeteiligung zu senken.
- Beim Elementarschutz: Hier ist eine Selbstbeteiligung häufig fester Bestandteil des Vertrags. Ihre Höhe kann davon abhängen, wie stark der Standort durch Hochwasser oder Starkregen gefährdet ist.
- Nach einem Schaden, wenn die Abrechnung zeigt, welcher Betrag abgezogen wurde.
- Nach mehreren Schäden: In der Regel dürfen nach einem Schadenfall beide Seiten den Vertrag kündigen. Manche Versicherer bieten stattdessen an, den Vertrag zu geänderten Bedingungen fortzuführen, etwa mit höherer Selbstbeteiligung.
Gut zu wissen
- Die Selbstbeteiligung ist etwas anderes als eine Kürzung wegen Unterversicherung, grober Fahrlässigkeit oder einer verletzten Obliegenheit. Solche Kürzungen können zusätzlich hinzukommen.
- Was für Ihren Vertrag gilt, steht im Versicherungsschein und in den Vertragsbedingungen, auch ob einzelne Gefahren oder Leistungen ausgenommen sind.
- Ob sich eine höhere Selbstbeteiligung lohnt, zeigt ein einfacher Vergleich: die jährliche Ersparnis beim Beitrag gegenüber dem Betrag, den Sie im Schadenfall zusätzlich tragen.
- Wer kleine Schäden selbst trägt, profitiert besonders von Vorsorge. Ein Wassermelder oder intakte Schläuche an Waschmaschine und Geschirrspüler können manchen Schaden verhindern oder klein halten.
- Bewahren Sie Fotos, Rechnungen und Belege auch dann in Ihrer Hausakte auf, wenn Sie einen Schaden selbst bezahlen. Sie helfen, falls sich später ein Folgeschaden zeigt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligung und Selbstbehalt?
Es gibt keinen. Beide Begriffe meinen den Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen. In Verträgen finden sich außerdem Bezeichnungen wie Eigenbeteiligung oder Abzugsfranchise.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?
Das hängt davon ab, wie viel Beitrag Sie sparen und wie gut Sie kleinere Schäden selbst bezahlen können. Wählen Sie sie nur so hoch, dass ein Schaden in dieser Höhe Sie finanziell nicht belastet. Lassen Sie sich Angebote mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung erstellen und vergleichen Sie.
Gilt die Selbstbeteiligung für jeden Schaden?
Meist ja, und zwar je Schadenfall. Manche Verträge nehmen einzelne Gefahren aus oder sehen für sie eine eigene Selbstbeteiligung vor, häufig beim Elementarschutz. Was gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Muss ich einen Schaden unter der Selbstbeteiligung melden?
Grundsätzlich verlangen Gesetz und Vertrag, einen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Ob das auch für einen Schaden gilt, der sicher unter der Selbstbeteiligung bleibt, klären Sie mit Ihrem Versicherer. Im Zweifel melden Sie ihn, denn die tatsächliche Höhe zeigt sich oft erst später.
Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
In der Regel ja, in Absprache mit Ihrem Versicherer. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag, eine niedrigere erhöht ihn. Die Änderung gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, nicht für Schäden, die schon eingetreten sind.
Wird die Selbstbeteiligung bei einem Schaden doppelt abgezogen?
Das kann passieren, wenn zwei Verträge betroffen sind, etwa die Wohngebäudeversicherung für den Boden und die Hausratversicherung für die Möbel. Dann gilt in jedem Vertrag die dort vereinbarte Selbstbeteiligung. Innerhalb eines Vertrags fällt sie je Schadenfall in der Regel nur einmal an.
🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.
