Ausführlich erklärt
Glasversicherung einfach erklärt
Was ist eine Glasversicherung?
Eine Glasversicherung zahlt, wenn versichertes Glas zerbricht. Was versichert ist, legt der Vertrag fest. Häufig wird zwischen Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung unterschieden. Zur Gebäudeverglasung gehören fest eingebaute Scheiben, etwa in Fenstern, Türen oder einem Wintergarten. Mobiliarverglasung ist Glas an Möbeln, zum Beispiel die Platte eines Glastisches, Vitrinenscheiben oder Spiegel.
Angeboten wird sie als eigener Vertrag oder als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Viele Verträge orientieren sich an den Musterbedingungen der Versicherer für die Glasversicherung, den AGlB 2016. Danach ist der Versicherungsfall der Bruch einer versicherten Sache. Mitversichert sind dort die Kosten für das vorläufige Verschließen einer Öffnung, etwa mit einer Notverglasung, und für die Entsorgung. Kosten für Gerüst oder Kran, für Schäden an Rahmen und Beschlägen oder für Folien und Anstriche sind nur eingeschlossen, wenn das zusätzlich vereinbart ist.
Warum ist sie wichtig?
Bricht eine Scheibe durch einen Stoß, einen Wurf oder Spannungen im Glas, zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Sie leistet für Glasschäden meist nur, wenn eine dort versicherte Gefahr die Ursache war, etwa Sturm, Hagel oder Feuer. Wer große Glasflächen oder besondere Isolier- und Sicherheitsgläser im Haus hat, trägt solche Schäden ohne Glasversicherung häufig selbst.
Die Glasversicherung zahlt allerdings nur bei Bruch. Beschädigungen an Oberflächen oder Kanten, etwa Kratzer, Schrammen oder kleine Ausbrüche, sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist dort auch ein undichter Randverbund bei einer Isolierverglasung, erkennbar an einer Scheibe, die zwischen den Gläsern beschlägt. Er gilt nicht als Bruch. Zudem tritt die Glasversicherung nach den Musterbedingungen bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch nur ein, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht.
Wann wird sie zum Thema?
- Bei großen oder besonderen Glasflächen wie bodentiefen Fenstern, Schiebetüren, Glasgeländern oder einem Wintergarten.
- Bei viel Glas in der Einrichtung, etwa Glastischen, Vitrinen oder großen Spiegeln.
- Bei einem Kochfeld aus Glaskeramik: Platten aus Glaskeramik sind nach den Musterbedingungen nur versichert, wenn das zusätzlich vereinbart ist.
- Beim Abschluss oder Wechsel der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, wenn Glas als Zusatz angeboten wird.
Gut zu wissen
- Ob etwa eine Duschabtrennung, ein Glasvordach oder der Wintergarten versichert ist, hängt davon ab, was im Vertrag benannt ist. Scheiben aus Kunststoff, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Scheiben von Sonnenkollektoren sind nach den Musterbedingungen nur durch zusätzliche Vereinbarung versichert.
- Glas von Photovoltaikanlagen und Bildschirme von Fernsehern, Tablets oder Smartphones schließen die Musterbedingungen aus. Wie Ihre Photovoltaikanlage versichert ist, klären Sie gesondert.
- Nach den Musterbedingungen kann der Versicherer den Ersatz der Scheibe selbst beauftragen. Fragen Sie deshalb nach, bevor Sie einen Glaser bestellen. Eine Notverglasung dürfen Sie selbst veranlassen.
- Isolierglas wird nach Maß gefertigt. Austausch und Einbau gehören in die Hände eines Fachbetriebs.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung?
Gebäudeverglasung ist fest eingebautes Glas des Hauses, etwa in Fenstern, Türen oder einem Wintergarten. Mobiliarverglasung ist Glas an Möbeln, zum Beispiel Tischplatten, Vitrinenscheiben oder Spiegel. Welche davon versichert ist, steht in Ihrem Vertrag.
Brauche ich eine Glasversicherung?
Eine Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll sein kann sie, wenn im Haus viele oder große Glasflächen verbaut sind, deren Ersatz aufwendig wäre. Prüfen Sie vorher, was Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung bei Glasbruch schon abdecken.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Glasbruch?
In der Regel nur, wenn eine dort versicherte Gefahr die Ursache war, etwa Sturm, Hagel oder Feuer. Zerbricht eine Scheibe aus anderem Grund, etwa durch einen Stoß, zahlt je nach Vertrag eine Glasversicherung. Was gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Ist eine beschlagene Isolierglasscheibe versichert?
In der Regel nicht. Beschlägt die Scheibe zwischen den Gläsern, ist meist der Randverbund undicht. Das gilt nicht als Bruch und ist in vielen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Sind Kratzer im Glas versichert?
Nach den Musterbedingungen nicht. Versichert ist dort nur der Bruch, also das Zerbrechen der Scheibe. Beschädigungen an Oberflächen oder Kanten wie Kratzer, Schrammen oder kleine Ausbrüche sind ausgeschlossen.
Was kostet eine Glasversicherung?
Das hängt davon ab, was versichert werden soll, etwa nur das Glas der Einrichtung oder auch die Verglasung des Hauses, und von Größe und Ausstattung. Einen belastbaren Beitrag nennt erst das Angebot des Versicherers.
🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.
