Kurz erklärt

Versicherungsschutz für bewegliche Sachen des Haushalts im Rahmen der Bedingungen.

Ausführlich erklärt ↓

Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Hausratversicherung einfach erklärt

Was ist eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen die Gefahren, die im Vertrag vereinbart sind. Dazu gehören Möbel, Kleidung, Haushalts- und Elektrogeräte und in Grenzen auch Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld. Das Haus selbst mit allem, was fest mit ihm verbunden ist, deckt dagegen die Wohngebäudeversicherung. Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, sind deshalb beide Verträge ein Thema.

Die Grundversicherung umfasst in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus nach einem Einbruch. Ersetzt wird meist der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, mit dem Sie Sachen gleicher Art und Güte neu kaufen können. Überschwemmung oder Rückstau sind meist nur über einen Elementarschutz versichert, der für den Hausrat eigens vereinbart wird.

Warum ist sie wichtig?

Ein Brand, ein Rohrbruch oder ein Einbruch können einen großen Teil der Einrichtung zerstören. Die Hausratversicherung ersetzt die Sachen im vereinbarten Umfang. Je nach Vertrag übernimmt sie auch Kosten für Aufräumen, Hotel oder neue Schlösser.

Entscheidend ist eine passende Versicherungssumme. Liegt sie unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen, auch bei kleineren Schäden. Viele Versicherer verzichten auf diese Kürzung, wenn eine bestimmte Summe je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart ist. Außerdem enthält der Vertrag Pflichten für Sie, sogenannte Obliegenheiten, etwa zum Verschließen von Türen und Fenstern. Wer sie verletzt, riskiert, dass die Leistung gekürzt wird.

Wann wird sie zum Thema?

  • Beim Einzug ins eigene Haus: Mehr Wohnfläche und neue Einrichtung verändern den Wert des Hausrats. Prüfen Sie, ob Versicherungssumme und Wohnfläche im Vertrag noch stimmen.
  • Nach einem Ausbau, etwa wenn Keller oder Dachgeschoss zu Wohnraum werden. Melden Sie die neue Wohnfläche Ihrem Versicherer.
  • Nach größeren Anschaffungen wie hochwertigen Möbeln, Technik oder Schmuck. Für Wertsachen gelten oft eigene Entschädigungsgrenzen.
  • Nach einem Wasserschaden oder Einbruch: Dann zeigt sich, was der Vertrag tatsächlich abdeckt.
  • Wenn der Vertrag schon lange läuft: Ältere Verträge enthalten oft weniger Leistungen als heutige Angebote.

Gut zu wissen

  • Nach einem Einbruch informieren Sie unverzüglich Polizei und Versicherer und reichen bei beiden eine Liste der gestohlenen Sachen ein. Fotografieren Sie die Schäden, bevor Sie aufräumen.
  • Bewahren Sie Kaufbelege, Fotos und eine Aufstellung wertvoller Gegenstände in Ihrer Hausakte auf, am besten zusätzlich digital. Im Schadenfall erleichtern sie den Nachweis.
  • Ein gekipptes Fenster gilt als offenes Fenster. Ermöglicht es einen Einbruch, kann der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, sofern der Vertrag darauf nicht verzichtet. Guter mechanischer Einbruchschutz erschwert Tätern das Eindringen.
  • Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung nach einem Blitzschlag sind in manchen Verträgen eingeschlossen, in anderen nur als Zusatz. Ein Überspannungsschutz im Haus kann solche Schäden begrenzen.
  • Ob eine Einbauküche zum Hausrat oder zum Gebäude zählt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Klären Sie das, damit sie in keinem der beiden Verträge fehlt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung deckt bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Haus mit seinen fest verbundenen Bestandteilen. Nach einem Leitungswasserschaden können deshalb beide Verträge betroffen sein.

Ist eine Hausratversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Sie den Ersatz Ihrer Einrichtung nach einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch aus eigenen Mitteln tragen könnten.

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

In der Regel Schäden an beweglichen Sachen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Überschwemmung, Rückstau oder der Diebstahl von Fahrrädern ohne Einbruch müssen meist zusätzlich vereinbart werden. Was genau gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie sollte dem Betrag entsprechen, den Sie bräuchten, um Ihren gesamten Hausrat neu anzuschaffen. Ist sie zu niedrig, liegt eine Unterversicherung vor und die Entschädigung kann gekürzt werden. Viele Versicherer verzichten darauf, wenn eine bestimmte Summe je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart ist.

Was muss ich nach einem Einbruch tun?

Rufen Sie die Polizei und melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Reichen Sie bei beiden zügig eine Liste der gestohlenen Sachen ein und verändern Sie die Schadenstelle möglichst erst nach Rücksprache. Wer diese Pflichten versäumt, riskiert eine Kürzung der Leistung.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Das hängt unter anderem von Versicherungssumme, Wohnort, Leistungsumfang und vereinbarter Selbstbeteiligung ab. Einen belastbaren Beitrag nennt erst das Angebot des Versicherers.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

Alle Begriffe dieser Themenwelt

Mehr aus Versicherung & Schadenprävention

AllgefahrendeckungVersicherungskonzept mit breiter Deckung, sofern Schäden nicht ausgeschlossen oder anders geregelt sind.ElementarschadenversicherungErweiterung für bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau, abhängig vom Vertrag.GefahrerhöhungVeränderung eines versicherten Risikos, die für den Vertrag relevant sein kann.GlasversicherungVersicherungsschutz für vereinbarte Gebäudeverglasungen oder Mobiliarverglasungen.Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtHaftpflichtschutz für bestimmte Risiken aus dem Besitz von Grundstücken und Gebäuden.HausratversicherungSie sind hierNotmaßnahmeKurzfristige Maßnahme nach einem Schaden, um weitere Schäden zu begrenzen.ObliegenheitVertragliche Pflicht, deren Verletzung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann.RisikoveränderungÄnderung an Gebäude oder Nutzung, die die Risikobewertung beeinflussen kann.SchadenmeldungMitteilung eines eingetretenen Schadens an den Versicherer.SchadenminderungMaßnahmen, die verhindern sollen, dass sich ein eingetretener Schaden vergrößert.SchadenpräventionMaßnahmen zur Vermeidung von Schäden oder Verringerung ihrer Folgen.SelbstbeteiligungAnteil eines versicherten Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.UnterversicherungSituation, in der versicherte Werte nicht ausreichend berücksichtigt sind.Versicherter GebäudebestandteilBauteil oder Einrichtung, die nach Vertragsbedingungen dem Gebäude zugerechnet wird.WohngebäudeversicherungVersicherungsschutz für das Gebäude gegen vereinbarte Gefahren.
Weiter im Glossar

Erstgespräch

Welche Risiken hat mein Eigenheim?

Eine kurze Einschätzung, unverbindlich und kostenlos.

Nach oben scrollen