Kurz erklärt

Maßnahmen, die verhindern sollen, dass sich ein eingetretener Schaden vergrößert.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Schadenminderung einfach erklärt

Was ist Schadenminderung?

Schadenminderung bedeutet, nach einem Schaden alles Zumutbare zu tun, damit er nicht größer wird. Dazu gehört etwa, das Wasser abzusperren oder ein beschädigtes Dach provisorisch abdecken zu lassen. Für Versicherte ist das eine Pflicht: Nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.

Der Begriff reicht weiter als die Notmaßnahme. Eine Notmaßnahme ist der erste, oft provisorische Schritt direkt nach dem Schaden, etwa eine Notverglasung. Zur Schadenminderung gehört darüber hinaus, was in den Tagen danach nötig ist, zum Beispiel eine zügige Bautrocknung oder der Schutz unbeschädigter Sachen. Wenn es die Umstände erlauben, holen Sie dafür Weisungen des Versicherers ein und befolgen sie, soweit das zumutbar ist.

Warum ist sie wichtig?

Viele Schäden wachsen mit der Zeit. Wasser zieht in Estrich und Wände, Regen dringt durch eine offene Dachfläche nach, und anhaltende Feuchtigkeit kann Schimmel begünstigen. Wer schnell und überlegt handelt, kann Folgeschäden oft verhindern oder klein halten.

Wer die Schadenminderung vorsätzlich versäumt, kann den Versicherungsanspruch verlieren. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen. Umgekehrt muss er nach § 83 VVG die Kosten erstatten, die Sie den Umständen nach für geboten halten durften, auch wenn eine Maßnahme erfolglos bleibt. Voraussetzung ist ein versicherter Schaden. In der Gebäude- und Hausratversicherung reicht es, wenn er unmittelbar bevorsteht. Auf Verlangen muss er den nötigen Betrag vorschießen.

Wann wird sie zum Thema?

  • Bei Wasser im Haus: Schließen Sie den Hauptabsperrhahn, bringen Sie bewegliche Sachen ins Trockene und lassen Sie das Wasser beseitigen.
  • Nach Sturm oder Hagel: Ein Fachbetrieb kann offene Stellen am Dach oder zerbrochene Fenster provisorisch verschließen, bevor Regen nachdringt.
  • Nach einem Einbruch: Lassen Sie aufgebrochene Türen oder Fenster sichern und gestohlene Bankkarten oder Sparbücher sofort sperren.
  • Nach einem Brand: Ruß und Löschwasser können weitere Schäden anrichten. Reinigung und Trocknung stimmen Sie mit dem Versicherer ab und überlassen sie Fachbetrieben.
  • Wenn ein Schaden zunächst harmlos wirkt, etwa ein feuchter Fleck an der Decke. Lassen Sie die Ursache suchen, statt abzuwarten.

Gut zu wissen

  • Ihre eigene Sicherheit geht vor. Betreten Sie keine Räume, in denen Wasser an elektrische Leitungen gelangt sein kann, solange dort Strom anliegen kann. Bei Gasgeruch betätigen Sie keine Schalter, verlassen das Haus und rufen von draußen den Störungsdienst Ihres Netzbetreibers oder die Feuerwehr.
  • Arbeiten an Strom, Gas, Dach und Trinkwasser gehören in die Hände von Fachbetrieben. Einzelne Stromkreise schalten Sie am Sicherungskasten nur ab, wenn Sie ihn trocken und gefahrlos erreichen. Steigen Sie nach einem Sturm nicht selbst aufs Dach.
  • Fotografieren Sie den Zustand, bevor Sie etwas verändern. Bewahren Sie beschädigte Teile und die Rechnungen für Notmaßnahmen auf.
  • Schadenminderung heißt begrenzen, nicht eigenmächtig sanieren. Größere Reparaturen stimmen Sie vorher mit dem Versicherer ab. Weisungen können Sie nach den Musterbedingungen auch telefonisch einholen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Schadenminderung und Notmaßnahme?

Eine Notmaßnahme ist der erste, oft provisorische Schritt direkt nach dem Schaden, etwa das Absperren des Wassers oder eine Notverglasung. Schadenminderung ist der weitere Begriff. Er umfasst alles Zumutbare, damit der Schaden nicht größer wird, auch in den Tagen danach.

Bin ich zur Schadenminderung verpflichtet?

Ja. Nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Sie bei einem Versicherungsfall nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden abgewendet oder gemindert wird. Wer das vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt, riskiert, dass die Leistung gekürzt wird oder entfällt.

Wer bezahlt die Kosten der Schadenminderung?

Bei einem versicherten Schaden muss der Versicherer nach § 83 des Versicherungsvertragsgesetzes die Kosten erstatten, die Sie den Umständen nach für geboten halten durften, auch wenn die Maßnahme nicht erfolgreich war. Auf Verlangen muss er den Betrag vorschießen. Was im Einzelnen gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Muss ich mich für die Schadenminderung in Gefahr bringen?

Nein. Verlangt wird nur, was möglich und zumutbar ist. Bei Gefahr durch Strom, Gas, Feuer oder herabfallende Teile rufen Sie Feuerwehr oder Notdienst und überlassen die Arbeit Fachleuten.

Muss ich den Versicherer fragen, bevor ich etwas unternehme?

Wenn es die Umstände erlauben, ja: Das Gesetz verlangt, Weisungen des Versicherers einzuholen. Was keinen Aufschub duldet, etwa das Absperren des Wassers, tun Sie sofort. Melden Sie den Schaden dann so schnell wie möglich.

Darf ich nach einem Schaden selbst einen Handwerker beauftragen?

Für dringende Notmaßnahmen in der Regel ja, etwa um eine offene Dachfläche abzudecken oder ein Leck abzudichten. Größere Reparaturen stimmen Sie am besten vorher mit Ihrem Versicherer ab. Fotografieren Sie den Schaden vorher und bewahren Sie die Rechnungen auf.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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