Ausführlich erklärt
Schadenmeldung einfach erklärt
Was ist eine Schadenmeldung?
Eine Schadenmeldung ist die Mitteilung an Ihren Versicherer, dass ein Schaden eingetreten ist. Das Gesetz spricht von der Anzeige des Versicherungsfalles. Erst wenn sie vorliegt, kann der Versicherer prüfen, ob und in welchem Umfang er leistet. Rund ums Haus betrifft das vor allem die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung.
Nach § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Sie einen Versicherungsfall unverzüglich melden, sobald Sie von ihm wissen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern. Anschließend kann der Versicherer jede Auskunft verlangen, die er braucht, um den Schaden und seine Leistungspflicht festzustellen. Belege darf er verlangen, soweit Ihnen deren Beschaffung zumutbar ist (§ 31 VVG).
Warum ist sie wichtig?
Die Schadenmeldung gehört zu den Obliegenheiten, also zu den Pflichten, von denen Ihr Versicherungsschutz abhängt. Wer zu spät oder gar nicht meldet, riskiert seinen Anspruch. Bei Vorsatz kann die Leistung ganz entfallen, bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer sie anteilig kürzen. Hatte die Verspätung weder auf die Feststellung des Schadens noch auf den Umfang der Leistung Einfluss, muss er in der Regel trotzdem leisten, außer bei Arglist.
Eine frühe Meldung hilft auch praktisch. Der Versicherer kann den Schaden besichtigen lassen und sagen, welche Schritte er mitträgt. Je besser der Zustand direkt nach dem Schaden belegt ist, desto leichter lässt sich klären, was beschädigt wurde. Fotos, Rechnungen und Wartungsnachweise aus Ihrer Hausakte sind dabei oft entscheidend.
Wann wird sie zum Thema?
- Nach einem Leitungswasserschaden, etwa nach einem Rohrbruch oder einem geplatzten Schlauch. Sind Gebäude und Einrichtung betroffen, melden Sie ihn für beide Verträge.
- Nach Sturm oder Hagel: Melden Sie Schäden an Dach, Fenstern oder Fassade zügig, auch wenn das ganze Ausmaß noch nicht feststeht.
- Nach einem Einbruch, Raub oder Vandalismus: Dann sind Versicherer und Polizei zu informieren.
- Wenn jemand durch Ihr Haus oder Grundstück zu Schaden kommt, etwa durch einen herabfallenden Dachziegel. Dann ist die Haftpflichtversicherung gefragt.
- Nach Brand, Blitzschlag oder Überspannung, auch wenn zunächst nur ein Gerät ausgefallen ist.
Gut zu wissen
- Nach den Musterbedingungen der Versicherer ist die Meldung auch mündlich oder telefonisch möglich. Notieren Sie, wann und wem Sie den Schaden gemeldet haben, und reichen Sie die Einzelheiten schriftlich nach.
- Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen. Verändern Sie die Schadenstelle möglichst erst nach Absprache mit dem Versicherer. Was nötig ist, um den Schaden zu begrenzen, tun Sie trotzdem sofort.
- Bewahren Sie beschädigte Teile auf, etwa einen geplatzten Schlauch, bis der Versicherer sie gesehen oder freigegeben hat. Heben Sie auch die Rechnungen für Notmaßnahmen auf.
- Wurde etwas gestohlen, reichen Sie bei Polizei und Versicherer eine Liste der gestohlenen Sachen ein.
- Für Haftpflichtschäden nennt das Gesetz eine eigene Frist: Umstände, die eine Haftung gegenüber anderen auslösen können, sind innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald Sie von dem Schaden wissen. Für Haftpflichtschäden sieht das Gesetz zusätzlich eine Frist von einer Woche vor. Was Ihr Vertrag im Einzelnen verlangt, steht in den Vertragsbedingungen.
Was gehört in eine Schadenmeldung?
Wichtig sind Ihre Vertragsnummer, Zeitpunkt und Ort des Schadens, die vermutete Ursache und eine Aufstellung, was beschädigt wurde. Fügen Sie Fotos und vorhandene Belege bei. Was Sie noch nicht wissen, können Sie nachreichen.
Darf ich nach einem Schaden schon aufräumen oder reparieren lassen?
Was den Schaden begrenzt, sollten Sie sofort tun, etwa das Wasser absperren oder eine offene Stelle abdichten lassen. Darüber hinaus lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert, bis der Versicherer sie freigibt. Ist das nicht möglich, dokumentieren Sie alles mit Fotos und bewahren beschädigte Teile auf.
Muss ich auch kleine Schäden melden?
Gesetz und Vertrag verlangen grundsätzlich, jeden Versicherungsfall anzuzeigen, auch wenn die Höhe noch unklar ist. Gerade Wasserschäden wirken anfangs oft kleiner, als sie sind. Ob ein Schaden, der sicher unter der Selbstbeteiligung bleibt, gemeldet werden muss, klären Sie mit Ihrem Versicherer.
Was passiert, wenn ich einen Schaden zu spät melde?
Das hängt vom Verschulden ab. Bei Vorsatz kann der Versicherer leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung kürzen. Hatte die Verspätung weder auf die Feststellung des Schadens noch auf die Höhe der Leistung Einfluss, muss er in der Regel trotzdem leisten, außer bei Arglist.
Wird meine Versicherung nach einer Schadenmeldung teurer?
Die Meldung selbst kostet nichts. Nach einem Versicherungsfall dürfen aber in der Regel beide Seiten den Vertrag kündigen, und manche Versicherer bieten an, ihn zu geänderten Bedingungen fortzuführen, etwa mit höherem Beitrag oder höherer Selbstbeteiligung. Wer einen Schaden aus Sorge davor nicht meldet, riskiert dagegen den Versicherungsschutz für genau diesen Schaden.
🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.
