Kurz erklärt

Veränderung eines versicherten Risikos, die für den Vertrag relevant sein kann.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Gefahrerhöhung einfach erklärt

Was ist eine Gefahrerhöhung?

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrags die Umstände so verändern, dass ein Schaden wahrscheinlicher wird oder größer ausfallen kann. So beschreiben es die Musterbedingungen der Versicherer. Die Folgen regeln die §§ 23 bis 27 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Danach dürfen Sie ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen und sie auch anderen nicht gestatten. Tritt sie ohne Ihr Zutun ein, müssen Sie sie unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon erfahren.

Für die Wohngebäudeversicherung nennen die Musterbedingungen typische Fälle: Das Haus oder sein überwiegender Teil wird nicht mehr genutzt. Bei Bauarbeiten wird das Dach ganz oder teilweise entfernt, oder das Gebäude wird überwiegend unbenutzbar. Im Haus wird ein Gewerbe aufgenommen oder verändert. Davon zu unterscheiden ist die allgemeinere Risikoveränderung. Gemeint sind Änderungen an Gebäude oder Nutzung, die für die Bewertung des Risikos wichtig sein können, etwa ein Anbau, der vor allem den Wert des Hauses erhöht.

Warum ist sie wichtig?

Ihr Beitrag beruht auf dem Risiko, das bei Vertragsschluss bestand. Steigt es, kann der Versicherer reagieren. Er darf den Vertrag kündigen, ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen höheren Beitrag verlangen oder die erhöhte Gefahr vom Schutz ausschließen.

Wer eine Gefahrerhöhung verschweigt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Tritt danach ein Schaden ein, kann der Versicherer bei Vorsatz leistungsfrei sein und bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Er bleibt aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung weder den Schaden noch seinen Umfang beeinflusst hat.

Wann wird sie zum Thema?

  • Wenn das Haus leer steht, etwa nach einem Auszug oder Erbfall. Für nicht genutzte Gebäude verlangen viele Verträge außerdem regelmäßige Kontrollen und abgesperrte, entleerte Wasserleitungen.
  • Bei Bauarbeiten am Haus, vor allem bei einer Dachsanierung, bei der das Dach zeitweise offen ist, oder bei einem Umbau, während dessen das Haus kaum bewohnbar ist.
  • Wenn im Haus ein Gewerbe beginnt oder sich ein bestehendes verändert, etwa eine Werkstatt oder ein Büro mit Kundenverkehr.
  • Wenn Sicherungen wegfallen, die im Vertrag vereinbart sind: In der Hausratversicherung kann das eine Gefahrerhöhung sein, etwa wenn eine Einbruchmeldeanlage abgebaut wird oder nicht mehr funktioniert.
  • Wenn sich Angaben ändern, nach denen der Versicherer beim Abschluss gefragt hat.

Gut zu wissen

  • Klären Sie geplante Veränderungen möglichst vorher mit Ihrem Versicherer. Für eine Gefahrerhöhung, die Sie selbst vornehmen, brauchen Sie nach dem Gesetz seine Einwilligung.
  • Melden Sie Veränderungen schriftlich oder per E-Mail und legen Sie die Antwort in Ihre Hausakte.
  • Eine nur unerhebliche Erhöhung der Gefahr zählt nicht, ebenso wenig eine, die nach den Umständen als mitversichert gilt. Im Zweifel fragen Sie nach.
  • Wurde wegen eines gefahrerhöhenden Umstands ein höherer Beitrag vereinbart und fällt dieser Umstand später weg, können Sie verlangen, dass der Beitrag angemessen gesenkt wird (§ 41 VVG).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrerhöhung und Obliegenheit?

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten aus dem Vertrag, etwa das Beheizen im Winter oder die Meldung eines Schadens. Bei einer Gefahrerhöhung verändert sich dagegen das versicherte Risiko selbst, wofür das Gesetz eigene Regeln vorsieht. Beides kann zusammentreffen, etwa wenn ein leerstehendes Haus im Winter nicht kontrolliert wird.

Muss ich melden, dass mein Haus leer steht?

Melden Sie es vorsorglich. Die Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung nennen ein nicht mehr genutztes Gebäude ausdrücklich als möglichen Fall einer Gefahrerhöhung. Zusätzlich gelten für leerstehende Häuser oft Pflichten zu Kontrolle, Heizen und Absperren des Wassers.

Muss ich Bauarbeiten am Haus meiner Versicherung melden?

Nicht jede. Die Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung nennen Bauarbeiten, bei denen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder das Haus überwiegend unbenutzbar wird. Größere Vorhaben klären Sie am besten vorher mit Ihrem Versicherer.

Ist ein Anbau eine Gefahrerhöhung?

Nicht unbedingt. Ein Anbau verändert vor allem Größe und Wert des Hauses und betrifft damit die Versicherungssumme. Melden sollten Sie ihn trotzdem, damit Summe und Angaben angepasst werden und keine Unterversicherung entsteht.

Was passiert, wenn ich eine Gefahrerhöhung nicht melde?

Der Versicherer kann den Vertrag kündigen oder den Beitrag erhöhen. Tritt ein Schaden ein, kann er bei Vorsatz leistungsfrei sein und bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Hat die Gefahrerhöhung den Schaden nicht beeinflusst, bleibt er in der Regel zur Leistung verpflichtet.

Wird meine Versicherung durch eine Gefahrerhöhung teurer?

Das ist möglich. Statt zu kündigen, darf der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen höheren Beitrag verlangen oder die erhöhte Gefahr ausschließen. Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird die Gefahr ausgeschlossen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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