Kurz erklärt

Luft, die eine Feuerstätte für die Verbrennung benötigt.

Ausführlich erklärt ↓

Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Verbrennungsluft einfach erklärt

Was ist Verbrennungsluft?

Verbrennungsluft ist die Luft, die eine Feuerstätte braucht, damit Holz, Pellets, Öl oder Gas verbrennen können. Entscheidend ist der Sauerstoff darin. Fehlt er, verbrennt der Brennstoff unvollständig. Dann entstehen mehr Ruß, Schadstoffe und Kohlenmonoxid, ein giftiges Gas, das man weder sieht noch riecht.

Woher die Luft kommt, hängt von der Bauart ab. Eine raumluftabhängige Feuerstätte nimmt sie aus dem Aufstellraum, in den sie von außen nachströmen muss, etwa durch eine Öffnung in der Außenwand. Eine raumluftunabhängige Feuerstätte erhält sie über eine dichte Leitung oder einen Schacht direkt aus dem Freien. Bei Kaminöfen regeln zusätzlich Luftschieber, wie viel Luft in den Feuerraum strömt.

Warum ist sie wichtig?

Ohne ausreichende Verbrennungsluft arbeitet keine Feuerstätte sicher. Saugen zusätzlich Geräte Luft aus dem Haus ab, kann im Aufstellraum ein Unterdruck entstehen. Dann können Abgase in die Wohnung gezogen werden, statt durch den Schornstein abzuziehen. Ein CO-Melder ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung.

In Hessen verlangt die Feuerungsverordnung für raumluftabhängige Feuerstätten eine ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft aus dem Freien. Bei zusammen bis zu 50 Kilowatt Nennleistung gilt sie zum Beispiel als gesichert, wenn der Aufstellraum eine Öffnung ins Freie mit mindestens 150 Quadratzentimetern freiem Querschnitt hat oder zwei Öffnungen mit je mindestens 75 Quadratzentimetern. Andere Nachweise sind möglich. Für offene Kamine gilt diese Regel nicht.

Wann wird sie zum Thema?

  • Nach einem Fenstertausch oder wenn Fenster und Außentüren abgedichtet werden, denn dann strömt weniger Luft von außen nach.
  • Wenn Geräte dazukommen, die Luft nach draußen befördern, etwa eine Dunstabzugshaube mit Abluft, ein Abluft-Wäschetrockner oder eine Lüftungsanlage.
  • Beim Einbau eines Kaminofens oder einer anderen neuen Feuerstätte, besonders in einem dichten Haus.
  • Wenn jemand die Zuluftöffnung im Winter zustopft, weil es kalt wird oder zieht.
  • Bei Warnzeichen wie Abgasgeruch, Rauch im Raum, einem trägen, rußenden Feuer oder einer ungewohnten Flamme.

Gut zu wissen

  • Öffnungen und Leitungen für die Verbrennungsluft dürfen nach der Hessischen Feuerungsverordnung nicht verschlossen oder zugestellt werden, es sei denn, eine Sicherheitseinrichtung sorgt dafür, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss betrieben werden kann. Auch ein Gitter darf den nötigen Querschnitt nicht verengen.
  • Werden Fenster oder Außentüren erneuert oder abgedichtet, kann nach der Kehr- und Überprüfungsordnung eine Prüfung durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Pflicht sein, unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten.
  • Laufen eine raumluftabhängige Feuerstätte und ein Abluftgerät gleichzeitig, braucht es meist eine Sicherheitseinrichtung, etwa einen Unterdruckwächter oder Fensterkontaktschalter. Solche Einrichtungen, Zuluftöffnungen und Leitungen stimmen Sie vorher mit dem Bezirksschornsteinfeger ab, eingebaut werden sie von einem Fachbetrieb.
  • Beim Anheizen braucht ein Ofen viel Luft. Wie die Luftschieber danach stehen sollen, steht in der Bedienungsanleitung. Nach Angaben des Umweltbundesamts stimmt die Luftzufuhr, wenn der Feuerraum hell und ohne schwarze Rußablagerungen bleibt und das Flammenbild ruhig wirkt.

Häufige Fragen

Woher bekommt eine Feuerstätte ihre Verbrennungsluft?

Eine raumluftabhängige Feuerstätte nimmt sie aus dem Aufstellraum, in den sie von außen nachströmen muss. Eine raumluftunabhängige erhält sie über eine dichte Leitung oder einen Schacht direkt aus dem Freien und ist zum Raum hin dicht. Ein Stutzen für Außenluft allein macht einen Ofen noch nicht raumluftunabhängig.

Braucht ein Kaminofen eine eigene Zuluftöffnung?

Das hängt von Bauart, Leistung und Haus ab. Für raumluftabhängige Feuerstätten mit zusammen bis zu 50 Kilowatt gilt die Versorgung in Hessen zum Beispiel mit einer Öffnung ins Freie von mindestens 150 Quadratzentimetern als gesichert, andere Nachweise sind möglich. Was bei Ihnen passt, klären Sie vor dem Kauf mit dem Bezirksschornsteinfeger.

Darf ich die Öffnung für die Verbrennungsluft im Winter schließen?

Nein. Nach der Hessischen Feuerungsverordnung dürfen Öffnungen und Leitungen für die Verbrennungsluft nicht verschlossen oder zugestellt werden, es sei denn, eine Sicherheitseinrichtung sorgt dafür, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss läuft. Zieht es stark, fragen Sie den Bezirksschornsteinfeger nach einer geeigneten Lösung.

Muss nach einem Fenstertausch der Schornsteinfeger kommen?

Ja, wenn die neuen oder abgedichteten Fenster und Außentüren eine Änderung der Verbrennungsluftversorgung oder der Abgasführung erwarten lassen. Wer die Arbeiten veranlasst hat, muss dann nach der Kehr- und Überprüfungsordnung unverzüglich nach Abschluss durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger prüfen lassen, ob die Vorschriften noch eingehalten sind.

Woran merke ich, dass eine Feuerstätte zu wenig Verbrennungsluft bekommt?

Mögliche Zeichen sind Abgasgeruch oder Rauch im Raum, ein träges, rußendes Feuer, starke Rußablagerungen im Feuerraum oder eine ungewohnte Flamme, oft während ein Abluftgerät läuft. Betreiben Sie die Feuerstätte dann nicht weiter und lassen Sie die Ursache vom Schornsteinfeger oder Fachbetrieb klären. Bei Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit gehen Sie ins Freie und rufen den Notruf 112.

Kann ich eine Zuluftöffnung selbst einbauen?

Davon ist abzuraten. Lage, Größe und Ausführung müssen zur Feuerstätte und zum Haus passen, und beim Durchbruch durch die Außenwand können Leitungen, Dämmung oder Abdichtung Schaden nehmen. Planen Sie die Öffnung mit dem Bezirksschornsteinfeger und lassen Sie sie von einem Fachbetrieb einbauen.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

Erstgespräch

Welche Risiken hat mein Eigenheim?

Die Anfrage ist kostenlos. Für den Haus-Check vor Ort fällt eine Pauschale von 100 € an — bei einem anschließenden Auftrag wird sie vollständig verrechnet.

Nach oben scrollen