Kurz erklärt

Fachperson für Kehr-, Mess-, Prüf- und Feuerstättentätigkeiten.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Schornsteinfeger einfach erklärt

Was ist ein Schornsteinfeger?

Ein Schornsteinfeger ist eine Fachperson für Feuerstätten und Abgasanlagen. Er reinigt Schornsteine und Abgasleitungen, misst Abgaswerte und prüft, ob Heizungen und Öfen sicher betrieben werden können. In Süddeutschland heißt er oft Kaminkehrer. Schornsteinfegerarbeiten dürfen nur Betriebe ausführen, die mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind.

Seit 2013 gibt es zwei Rollen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird von der zuständigen Behörde für einen Kehrbezirk bestellt, jeweils für sieben Jahre. Ihm sind hoheitliche Aufgaben vorbehalten, vor allem die Feuerstättenschau, der Feuerstättenbescheid und die Abnahme neuer Anlagen. Die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können Eigentümer dagegen bei jedem dafür eingetragenen Betrieb in Auftrag geben.

Warum ist er wichtig?

Wo Holz, Öl oder Gas verbrennt, entstehen Abgase, Ruß und Ablagerungen. Sind Abgaswege verengt, undicht oder verstopft, können Abgase mit giftigem Kohlenmonoxid in die Wohnräume gelangen. Ablagerungen im Schornstein können sich entzünden. Regelmäßiges Kehren, Prüfen und Messen erhält die Betriebs- und Brandsicherheit und zeigt, ob eine Anlage die Grenzwerte für Abgase einhält. Ein CO-Melder ist eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt diese Arbeiten aber nicht.

Für Eigentümer sind die Arbeiten Pflicht. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz müssen Sie sie fristgerecht veranlassen. Welche Arbeiten in welchen Zeiträumen anfallen, legt der Feuerstättenbescheid fest. Beauftragen Sie einen anderen Betrieb, muss der Nachweis dem Bezirksschornsteinfeger spätestens 14 Tage nach Ablauf des Zeitraums vorliegen. Der ausführende Betrieb füllt dafür ein Formblatt aus und kann es in Ihrem Auftrag übermitteln.

Wann wird er zum Thema?

  • Wenn ein Termin aus dem Feuerstättenbescheid ansteht: Beauftragen Sie Kehren und Messen rechtzeitig, beim Bezirksschornsteinfeger oder bei einem anderen Betrieb.
  • Vor dem Einbau einer neuen Feuerstätte, etwa beim Heizungstausch oder für einen Kaminofen. Sprechen Sie den Bezirksschornsteinfeger früh an. Bevor die Anlage in Betrieb geht, muss er sie abnehmen.
  • Beim Hauskauf: Teilen Sie dem Bezirksschornsteinfeger unverzüglich Ihren Namen und Ihre Anschrift mit und lassen Sie sich Feuerstättenbescheid und letzte Nachweise übergeben.
  • Wenn eine Feuerstätte dauerhaft stillgelegt wird, etwa nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe. Auch das müssen Sie dem Bezirksschornsteinfeger mitteilen.
  • Bei Warnzeichen wie Abgasgeruch, Ruß an der Feuerstätte oder Rauch im Aufstellraum. Dann sollte zeitnah ein Fachbetrieb nachsehen.

Gut zu wissen

  • Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Der Bezirksschornsteinfeger muss den Termin spätestens fünf Werktage vorher ankündigen und dabei die durchführende Person nennen. Eigentümer und Bewohner müssen ihm Zutritt gewähren.
  • Für die hoheitlichen Aufgaben sind die Gebühren amtlich in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt. Die Preise für Kehren, Messen und Überprüfen sind frei vereinbar.
  • Sie können auch den Bezirksschornsteinfeger mit den freien Arbeiten beauftragen. Dann kommt alles aus einer Hand, und der gesonderte Nachweis entfällt.
  • Die Arbeiten des Schornsteinfegers ersetzen nicht die Wartung der Heizung durch den Fachbetrieb. Bewahren Sie Feuerstättenbescheid, Formblätter und Messbescheinigungen zusammen mit anderen Prüfprotokollen auf.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bezirksschornsteinfeger und freiem Schornsteinfeger?

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist für Ihren Kehrbezirk bestellt und übernimmt die hoheitlichen Aufgaben, etwa Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Abnahme neuer Anlagen. Kehren, Messen und Überprüfen kann jeder in die Handwerksrolle eingetragene Schornsteinfegerbetrieb erledigen, auch der Bezirksschornsteinfeger selbst.

Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?

Für die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ja. Dann achten Sie selbst auf die Fristen und darauf, dass der Nachweis rechtzeitig beim Bezirksschornsteinfeger ankommt. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid bleiben in jedem Fall seine Aufgabe.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Das hängt von Feuerstätte, Brennstoff, Nutzung und Alter der Anlage ab und steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Hinzu kommt die Feuerstättenschau zweimal innerhalb von sieben Jahren. Bei Holzfeuerungen kommt der Schornsteinfeger meist öfter als bei Öl- oder Gasheizungen.

Muss ich den Schornsteinfeger ins Haus lassen?

Ja. Für die Feuerstättenschau und andere hoheitliche Aufgaben müssen Eigentümer und Bewohner dem Bezirksschornsteinfeger Zutritt gewähren, notfalls ordnet die Behörde das an. Passt ein angekündigter Termin nicht, vereinbaren Sie frühzeitig einen anderen.

Was kostet der Schornsteinfeger?

Für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau sind die Gebühren amtlich festgelegt und richten sich nach Art und Zahl der Anlagen. Für Kehren, Messen und Überprüfen vereinbaren Sie den Preis mit dem Betrieb, hier lassen sich Angebote vergleichen.

Was passiert, wenn ich eine Frist aus dem Feuerstättenbescheid versäume?

Liegt der Nachweis nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf des Zeitraums vor, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der Behörde. Sie setzt die Arbeiten in einem Zweitbescheid fest und kann sie notfalls kostenpflichtig ausführen lassen. Außerdem kann ein Bußgeld drohen.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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