Kurz erklärt

Schaden durch bestimmte Naturgefahren, abhängig von der jeweiligen Definition.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Elementarschaden einfach erklärt

Was ist ein Elementarschaden?

Ein Elementarschaden ist ein Schaden, den bestimmte Naturgefahren verursachen. Der Begriff wird vor allem in der Versicherung verwendet. Häufig genannt werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, je nach Vertrag auch Vulkanausbruch. Welche Ereignisse genau dazugehören und wie sie definiert sind, legen die Vertragsbedingungen fest.

Nicht dazu gehören in der Regel Sturm und Hagel, obwohl auch sie vom Wetter kommen. Sie sind in der Wohngebäudeversicherung meist Teil der Grundversicherung. Auch ein Leitungswasserschaden ist kein Elementarschaden. Dabei tritt Wasser aus Rohren, Schläuchen oder Geräten im Haus aus. Bei einer Überschwemmung oder einem Rückstau kommt das Wasser dagegen von außen, über das Gelände oder aus dem Kanal.

Warum sind Elementarschäden ein Thema fürs Haus?

Elementarschäden können jedes Haus treffen, nicht nur am Fluss oder am Hang. Starkregen kann überall fallen und in kurzer Zeit Keller und Erdgeschoss unter Wasser setzen. Die Folgen sind oft umfangreich: Wände und Estrich müssen getrocknet, Heizung und Elektrik im Keller oft ersetzt werden. Bei einer Erdsenkung oder einem Erdrutsch kann sogar die Standsicherheit des Hauses betroffen sein.

Versichert sind Elementarschäden in der Regel nur, wenn der Vertrag einen Elementarschutz enthält. Meist ist das ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die Elementarschadenversicherung. Fehlt er, tragen Eigentümer den Schaden in der Regel selbst. Auf staatliche Hilfen nach einem Unwetter sollten Sie sich nicht verlassen.

Wann werden Elementarschäden zum Thema?

  • Beim Abschluss oder Überprüfen der Gebäudeversicherung: Elementarschutz muss meist ausdrücklich vereinbart werden, und ältere Verträge enthalten ihn oft nicht.
  • Beim Hauskauf: Lage und Gelände geben Hinweise auf die Gefährdung, etwa eine Senke, ein Hang oder ein Bach in der Nähe.
  • Nach einem Unwetter, wenn ein Schaden entstanden ist und geklärt werden muss, welche Versicherung zuständig ist.
  • Bei neuen Rissen im Mauerwerk oder wenn sich der Boden rund ums Haus erkennbar absenkt.
  • In schneereichen Lagen, wo Schneedruck Dächer, Vordächer und Carports belasten kann.

Gut zu wissen

  • Eine gesetzliche Pflicht, sich gegen Elementarschäden zu versichern, gibt es derzeit nicht. Politisch wird über eine Neuregelung beraten. Diskutiert wird etwa, dass der Elementarschutz zum Standard wird und nur bewusst abgewählt werden kann. Beschlossen ist das nicht.
  • Grundwasser, das durch Kellerwand oder Boden drückt, ist nach vielen Bedingungen nicht versichert, solange es nicht an die Oberfläche tritt.
  • Als Erdsenkung gilt in vielen Bedingungen nur eine naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen im Boden. Risse durch ausgetrockneten Boden nach langer Trockenheit sind danach in der Regel nicht versichert.
  • Rückstau ist in vielen Verträgen nur versichert, wenn ihn Regen oder Hochwasser ausgelöst haben. Oft wird eine funktionsfähige Rückstausicherung vorausgesetzt.
  • Vorsorge am Haus kann Schäden verhindern oder kleiner halten, etwa eine Rückstausicherung, erhöhte Lichtschächte oder Schwellen an Kellerabgängen. Versicherung und Vorsorge ergänzen sich.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Elementarschaden und Sturmschaden?

Sturm und Hagel gehören in der Wohngebäudeversicherung in der Regel zur Grundversicherung. Elementarschäden, etwa durch Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck, sind nur versichert, wenn zusätzlich ein Elementarschutz vereinbart ist. Was gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Welche Schäden zählen zu den Elementarschäden?

Häufig genannt werden Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, je nach Vertrag auch durch Vulkanausbruch. Wie jede dieser Gefahren genau definiert ist, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Ist eine Versicherung gegen Elementarschäden Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es derzeit nicht. Über eine Neuregelung wird politisch beraten, beschlossen ist sie nicht. Den aktuellen Stand und was er für Ihren Vertrag bedeutet, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Ist Wasser im Keller nach Starkregen ein Elementarschaden?

In vielen Verträgen ja, wenn Oberflächenwasser das Grundstück überflutet hat und ins Haus gelangt ist oder wenn der Regen einen Rückstau aus dem Kanal ausgelöst hat. Tritt das Wasser dagegen aus einer Leitung im Haus aus, ist es ein Leitungswasserschaden. Maßgeblich sind die Begriffsbestimmungen in Ihrem Vertrag.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus gefährdet ist?

Erste Hinweise geben Hochwassergefahrenkarten und Starkregen-Hinweiskarten von Land und Kommune. Auch die Lage in einer Senke, am Hang oder nahe einem Gewässer und die Erfahrungen der Nachbarschaft sagen viel. Versicherer bewerten die Gefährdung ebenfalls nach der Lage des Gebäudes.

Was tun nach einem Elementarschaden?

Bringen Sie sich nicht in Gefahr und betreten Sie überflutete Räume nicht, solange dort Strom anliegen kann. Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen, und melden Sie ihn unverzüglich Ihrem Versicherer. Tun Sie, was zumutbar ist, um ihn klein zu halten.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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