Ausführlich erklärt
Feuerstättenschau einfach erklärt
Was ist eine Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich geregelte Besichtigung der Anlagen im Haus, für die Schornsteinfegerarbeiten vorgeschrieben sind — vor allem Feuerstätten und Abgasanlagen. Sie wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt, der für Ihren Kehrbezirk zuständig ist. Er sieht sich zum Beispiel Heizkessel, Kaminofen, Schornstein und Abgasleitungen an.
Die Grundlage ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Danach findet die Feuerstättenschau zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Zwischen zwei Terminen liegen mindestens drei und in der Regel höchstens fünf Jahre. Im Anschluss erhält der Eigentümer einen Feuerstättenbescheid.
Warum ist sie wichtig?
Bei der Feuerstättenschau geht es um Betriebs- und Brandsicherheit. Der Schornsteinfeger prüft, ob die Anlagen sicher betrieben werden können, ob Abgase zuverlässig abgeführt werden und ob genug Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Mängel teilt er dem Eigentümer schriftlich oder elektronisch mit. Bei unmittelbarer Gefahr kann er eine Anlage vorläufig stilllegen.
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Schornsteinfegerarbeiten an Ihren Anlagen anfallen, wie oft und in welchen Zeiträumen. Er ist damit die verbindliche Übersicht für die nächsten Jahre. Die Arbeiten aus dem Bescheid, etwa Kehren und Messen, können Sie auch von einem anderen Schornsteinfegerbetrieb erledigen lassen. Dann müssen Sie dem Bezirksschornsteinfeger fristgerecht einen Nachweis zukommen lassen.
Wann wird sie zum Thema?
- Wenn der Termin angekündigt wird: Sorgen Sie dafür, dass Heizungsraum, Feuerstätten und die Zugänge zu Schornstein und Dachboden erreichbar sind.
- Nach einem Heizungstausch oder dem Einbau eines Kaminofens: Die neue Anlage wird abgenommen, danach erhalten Sie einen neuen Feuerstättenbescheid.
- Wenn Mängel festgestellt wurden: Lassen Sie diese zeitnah von einem Fachbetrieb beheben und heben Sie die Nachweise auf.
- Beim Kauf eines Hauses: Der Feuerstättenbescheid gilt auch für den neuen Eigentümer. Lassen Sie sich den aktuellen Bescheid und die letzten Nachweise übergeben.
- Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe: Sie fällt nicht unter die Feuerstättenschau. Bleiben andere Feuerstätten im Haus, etwa ein Kaminofen, gilt die Feuerstättenschau für diese weiter.
Gut zu wissen
- Die Feuerstättenschau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durch oder ein Vertreter aus seinem Betrieb, den die Behörde dafür bestellt hat. Eigentümer müssen dafür Zutritt zu den betroffenen Räumen gewähren.
- Bewahren Sie Feuerstättenbescheid und Nachweise in Ihrer Hausakte auf. So haben Sie Fristen und Zuständigkeiten im Blick.
- Die Feuerstättenschau ersetzt keine Wartung. Die regelmäßige Wartung der Heizung durch einen Fachbetrieb ist eine eigene Aufgabe.
- Wird eine Feuerstätte dauerhaft stillgelegt oder ausgebaut, müssen Sie das dem Bezirksschornsteinfeger unverzüglich mitteilen, damit der Bescheid angepasst werden kann.
- Änderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen gehören in die Hände von Fachbetrieben. Neue oder geänderte Anlagen nimmt der Bezirksschornsteinfeger ab.
Häufige Fragen
Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Zweimal innerhalb von sieben Jahren. Zwischen zwei Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen, spätestens nach fünf Jahren soll die nächste Feuerstättenschau stattfinden.
Was ist der Unterschied zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?
Die Feuerstättenschau ist die Besichtigung der Anlagen vor Ort. Der Feuerstättenbescheid ist das Schreiben, das danach ergeht. Er legt fest, welche Schornsteinfegerarbeiten an Ihren Anlagen in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
Was wird bei der Feuerstättenschau geprüft?
Geprüft wird die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen, für die Schornsteinfegerarbeiten vorgeschrieben sind — vor allem Feuerstätten, Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke. Dazu gehört auch, ob ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung steht.
Kann ich die Feuerstättenschau ablehnen?
Nein. Eigentümer müssen dem Bezirksschornsteinfeger Zutritt zu den betroffenen Räumen gewähren, notfalls kann die zuständige Behörde das anordnen. Passt der angekündigte Termin nicht, sprechen Sie ihn frühzeitig an.
Was kostet die Feuerstättenschau?
Die Gebühren sind amtlich festgelegt und hängen davon ab, welche und wie viele Anlagen im Haus vorhanden sind. Der Bezirksschornsteinfeger stellt sie nach der Feuerstättenschau in Rechnung.
Gibt es bei einer Wärmepumpe noch eine Feuerstättenschau?
Für die Wärmepumpe selbst nicht, weil sie nichts verbrennt. Gibt es im Haus weitere Feuerstätten wie einen Kaminofen, bleibt die Feuerstättenschau dafür bestehen. Wird die alte Heizung stillgelegt, teilen Sie das dem Bezirksschornsteinfeger mit.
🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.
