Kurz erklärt

Anlage oder Gerät, in dem Brennstoffe zur Wärmeerzeugung verbrannt werden.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Feuerstätte einfach erklärt

Was ist eine Feuerstätte?

Eine Feuerstätte ist eine fest eingebaute oder fest aufgestellte Anlage im oder am Haus, in der ein Brennstoff verbrannt wird, um Wärme zu erzeugen. Dazu gehören Kaminöfen, Kachelöfen und offene Kamine, aber auch Heizkessel für Öl, Gas, Pellets oder Scheitholz, Gasthermen und Küchenherde, die mit Holz oder Gas befeuert werden. Manche heizen vor allem den Raum, in dem sie stehen, andere als Zentralheizung das ganze Haus.

Von der Feuerstätte zu unterscheiden ist die Feuerungsanlage. Dazu gehört neben der Feuerstätte auch die Abgasanlage, also das Verbindungsstück, der Schornstein oder eine Abgasleitung. Die Hessische Bauordnung fasst Feuerstätten und Abgasanlagen unter diesem Begriff zusammen. Eine Wärmepumpe, die mit Strom arbeitet, verbrennt nichts und ist deshalb keine Feuerstätte.

Warum ist sie wichtig?

Wo im Haus etwas verbrennt, entstehen Hitze und Abgase. Eine Feuerstätte muss deshalb betriebssicher und brandsicher sein. Sie braucht genug Verbrennungsluft, einen dichten Abgasweg und Abstand zu brennbaren Bauteilen. Fehlt Luft oder ist der Abgasweg gestört, können Abgase mit Kohlenmonoxid in die Räume gelangen, ein giftiges Gas, das man weder sieht noch riecht. Ein CO-Melder ist in Räumen mit Feuerstätten deshalb eine sinnvolle Ergänzung.

Die Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Holz oder Pellets müssen nach der Hessischen Feuerungsverordnung in einen Schornstein geleitet werden. Öl- und Gasfeuerstätten dürfen auch an eine Abgasleitung angeschlossen werden. Welche Arbeiten der Schornsteinfeger an Ihren Feuerstätten erledigt und wie oft, steht im Feuerstättenbescheid. Diese Arbeiten ersetzen nicht die Wartung durch den Fachbetrieb.

Wann wird sie zum Thema?

  • Vor dem Kauf einer neuen Feuerstätte: Sprechen Sie früh mit dem Bezirksschornsteinfeger. Er klärt, ob Schornstein, Aufstellraum und Verbrennungsluft passen.
  • Nach dem Einbau: Bevor die Feuerstätte in Betrieb geht, nimmt der Bezirksschornsteinfeger sie ab. Danach erhalten Sie einen neuen Feuerstättenbescheid.
  • Beim Heizungstausch, wenn ein Kessel ersetzt wird oder der Energieträger wechselt.
  • Bei älteren Holzöfen: Für viele ältere Einzelraumfeuerstätten sind die Übergangsfristen für Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte abgelaufen. Ob nachgerüstet oder stillgelegt werden muss, klärt der Schornsteinfeger.
  • Beim Hauskauf: Lassen Sie sich Feuerstättenbescheid und Unterlagen zu allen Feuerstätten übergeben.

Gut zu wissen

  • Einbau, Anschluss und Änderungen gehören in die Hände eines Fachbetriebs. In Hessen schreibt die Bauordnung vor, dass für den Einbau einer Feuerstätte eine Fachfirma beauftragt wird.
  • Den Einbau neuer Feuerstätten, Änderungen und die dauerhafte Stilllegung müssen Eigentümer dem Bezirksschornsteinfeger unverzüglich mitteilen. Fragen Sie auch Ihre Wohngebäudeversicherung, ob eine neue Feuerstätte dort gemeldet werden muss.
  • Maßgeblich für die Abstände zu brennbaren Bauteilen ist die Anleitung des Herstellers. Fehlen solche Angaben, nennt die Hessische Feuerungsverordnung einen Mindestabstand von 40 Zentimetern.
  • Verbrennen Sie nur Brennstoffe, für die der Hersteller die Feuerstätte zulässt. Abfälle gehören in keine Feuerstätte.
  • Auf dem Typschild stehen wichtige Angaben wie Hersteller, Baujahr und Nennleistung. Bewahren Sie die Unterlagen beim Feuerstättenbescheid auf.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Feuerstätte und Feuerungsanlage?

Die Feuerstätte ist das Gerät, in dem der Brennstoff verbrennt, etwa der Kaminofen oder der Heizkessel. Zur Feuerungsanlage gehört zusätzlich die Abgasanlage mit Verbindungsstück, Schornstein oder Abgasleitung. Für die Sicherheit kommt es darauf an, dass alle Teile zusammenpassen.

Ist eine Wärmepumpe eine Feuerstätte?

Nein. Eine Wärmepumpe, die mit Strom arbeitet, verbrennt nichts und erzeugt keine Abgase, deshalb gibt es für sie keine Feuerstättenschau. Bleiben andere Feuerstätten im Haus, etwa ein Kaminofen, gelten die Schornsteinfegerarbeiten dafür weiter.

Muss eine neue Feuerstätte abgenommen werden?

Ja. Bevor eine neue oder geänderte Feuerstätte in Betrieb geht, prüft der Bezirksschornsteinfeger Aufstellung, Anschluss und Abgasweg und nimmt die Anlage ab. Danach erhalten Sie einen neuen Feuerstättenbescheid.

Darf ich eine Feuerstätte selbst einbauen?

In Hessen sieht die Bauordnung vor, dass Sie für den Einbau eine Fachfirma beauftragen. Fehler bei Aufstellung, Anschluss oder Abgasweg können zu Bränden oder Abgasvergiftungen führen. Abnehmen muss die Anlage in jedem Fall der Bezirksschornsteinfeger.

Muss ich eine neue Feuerstätte melden?

Ja. Eigentümer müssen dem Bezirksschornsteinfeger den Einbau neuer Feuerstätten, Änderungen und die dauerhafte Stilllegung unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Ob auch Ihre Wohngebäudeversicherung informiert werden muss, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Wie oft muss eine Feuerstätte geprüft werden?

Das hängt von Art, Brennstoff und Nutzung ab und steht im Feuerstättenbescheid. Hinzu kommt die Feuerstättenschau zweimal innerhalb von sieben Jahren. Die Wartung durch den Fachbetrieb richtet sich nach den Angaben des Herstellers.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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