Kurz erklärt

Maßnahmen, mit denen Haus und Außenbereich auf Frost, Schnee und Winterwetter vorbereitet werden.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Haus winterfest machen einfach erklärt

Was bedeutet „Haus winterfest machen“?

Wer sein Haus winterfest macht, bereitet Gebäude, Haustechnik und Grundstück auf Frost, Schnee und Sturm vor. Dazu gehören einige wenige, aber wichtige Handgriffe: Wasserleitungen im Außenbereich absperren und entleeren, Dachrinnen frei machen, die Heizung prüfen und unbeheizte Räume vor Frost schützen. Vieles davon können Sie selbst erledigen, manches gehört in die Hände eines Fachbetriebs.

Der richtige Zeitpunkt ist der Herbst, bevor die ersten Nachtfröste kommen. Je nach Lage kann das schon im Oktober sein. Dachrinnen reinigen Sie am besten, wenn die Bäume ihr Laub weitgehend verloren haben.

Warum ist das wichtig?

Gefriert Wasser, dehnt es sich aus. In einer gefüllten Leitung kann das ein Rohr oder eine Armatur sprengen. Oft bemerkt man den Schaden erst bei Tauwetter, wenn Wasser in Wand oder Keller läuft. Verstopfte Dachrinnen laufen über, das Wasser durchnässt Fassade und Sockel und gefriert dort. Eine Heizung, die mitten im Winter ausfällt, lässt Räume und Leitungen auskühlen.

Auch die Versicherung spielt eine Rolle. Viele Verträge zur Wohngebäudeversicherung verlangen, Gebäude und Gebäudeteile in der kalten Jahreszeit zu beheizen und ausreichend zu kontrollieren oder wasserführende Leitungen abzusperren und zu entleeren. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert, dass die Leistung nach einem Frostschaden gekürzt wird. Was gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Was gehört auf die Checkliste?

  • Außenwasserhähne: Schließen Sie das zugehörige Absperrventil im Haus, öffnen Sie den Hahn draußen und lassen Sie das Restwasser ablaufen. Nehmen Sie Gartenschläuche ab und leeren Sie Bewässerungsleitungen, Regentonnen und Gartenpumpen.
  • Dachrinnen und Fallrohre: Entfernen Sie Laub und Schmutz, damit Regen- und Schmelzwasser abfließen kann. Ein Blick vom Boden aus zeigt verrutschte Ziegel oder lose Teile am Dach.
  • Heizung: Lassen Sie die Anlage vor der Heizperiode warten. Prüfen Sie den Heizungsdruck, entlüften Sie die Heizkörper bei Bedarf und behalten Sie bei Öl- oder Pelletheizungen den Brennstoffvorrat im Blick.
  • Unbeheizte und leerstehende Räume: Halten Sie Keller, Garage, Dachboden und selten genutzte Zimmer frostfrei, wenn dort Wasser- oder Heizungsleitungen verlaufen. Drehen Sie Heizkörper dort nicht ganz ab, sondern stellen Sie sie auf die Frostschutzstufe, und halten Sie Fenster geschlossen.
  • Außenbereich: Machen Sie Lichtschächte und Hofabläufe frei, räumen Sie Gartenmöbel ein und sichern Sie lose Gegenstände. Legen Sie Streugut und Schneeschieber bereit.

Gut zu wissen

  • Steht das Haus längere Zeit leer, etwa nach einem Auszug oder Erbfall, gelten oft besondere Pflichten. Dann kann es sinnvoll sein, das Wasser am Hauptabsperrhahn abzusperren und die Leitungen von einem Fachbetrieb entleeren zu lassen.
  • Arbeiten auf hohen Leitern und auf dem Dach bergen Absturzgefahr. Dachkontrollen und Reparaturen gehören in die Hände eines Fachbetriebs.
  • Wer vor dem Haus Schnee räumen und streuen muss, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Häufig sind es die Anlieger.
  • Halten Sie Ihre Winterkontrollen in einer Liste fest. So vergessen Sie im nächsten Herbst nichts.

Häufige Fragen

Wann sollte man das Haus winterfest machen?

Im Herbst, bevor die ersten Nachtfröste kommen. Je nach Lage kann das schon im Oktober sein. Die Dachrinnen reinigen Sie am besten, wenn das meiste Laub gefallen ist.

Muss ich den Außenwasserhahn im Winter absperren?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, es ist aber dringend zu empfehlen. Gefriert das Wasser in Hahn und Leitung, können beide platzen, und der Schaden zeigt sich oft erst bei Tauwetter. Auch eine frostsichere Außenarmatur schützt nur zuverlässig, wenn kein Schlauch angeschlossen bleibt.

Wie schütze ich Wasserleitungen in Garage und Keller vor Frost?

Am sichersten ist es, diese Räume frostfrei zu halten und Fenster geschlossen zu lassen. Eine Rohrdämmung verzögert das Einfrieren, verhindert es bei länger anhaltendem Frost aber nicht. Leitungen, die im Winter nicht gebraucht werden, sperren Sie ab und entleeren sie.

Was gilt, wenn das Haus im Winter leer steht?

Viele Versicherungsverträge verlangen, das Haus in der kalten Jahreszeit zu beheizen und regelmäßig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Leitungen abzusperren und zu entleeren. Bei kürzerer Abwesenheit reicht es in der Regel, die Heizung abzusenken statt abzuschalten. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Zahlt die Versicherung bei einem Frostschaden?

Frostschäden an Wasserleitungen im Gebäude gehören in der Regel zur Gefahr Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung. Wurde das Haus nicht ausreichend beheizt und waren die Leitungen auch nicht entleert, kann die Leistung gekürzt werden. Was genau gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Was kann ich selbst machen und was der Fachbetrieb?

Außenhähne absperren und entleeren, Schläuche abnehmen, den Heizungsdruck ablesen und den Außenbereich aufräumen können Sie in der Regel selbst. Die Wartung der Heizung, Arbeiten auf dem Dach und an hoch gelegenen Dachrinnen sowie das Entleeren der gesamten Installation gehören in die Hände eines Fachbetriebs.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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