Kurz erklärt

Technisches System zum kontrollierten Austausch von Raumluft.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Wohnraumlüftung einfach erklärt

Was ist Wohnraumlüftung?

Wohnraumlüftung ist der Oberbegriff für die technischen Lösungen, mit denen eine Wohnung geplant und kontrolliert mit Außenluft versorgt wird. Verbrauchte, feuchte Luft wird abgeführt, frische Luft strömt nach. Die Lösungen reichen von Außenluftdurchlässen in Wand oder Fensterrahmen, die ohne Ventilator arbeiten, über Abluftanlagen bis zu Anlagen mit Zu- und Abluft und Wärmerückgewinnung. Fachleute sprechen auch von Wohnungslüftung.

Grundlage für die Planung ist die Norm DIN 1946-6. Sie unterscheidet vier Lüftungsstufen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Die Lüftung zum Feuchteschutz soll Bauschäden auch dann verhindern, wenn niemand zu Hause ist. Sie muss deshalb dauerhaft und ohne Zutun der Bewohner funktionieren. Für Nennlüftung und Intensivlüftung darf auch das Öffnen der Fenster eingeplant werden.

Warum ist sie wichtig?

Früher strömte durch undichte Fenster und Fugen meist genug Luft ins Haus, um Feuchtigkeit abzuführen. Neubauten und sanierte Häuser sind deutlich dichter. Ob die verbleibenden Undichtheiten für den Feuchteschutz noch reichen, zeigt ein Lüftungskonzept. Es vergleicht den Luftaustausch durch Fugen mit der Luftmenge, die zum Schutz vor Feuchteschäden nötig ist. Reicht er nicht, sieht die Norm eine lüftungstechnische Maßnahme vor.

Die Wahl des Systems hat Folgen für das ganze Haus. Eine Abluftanlage saugt Luft aus Küche, Bad und WC ab und erzeugt dabei einen leichten Unterdruck, damit Außenluft über Öffnungen nachströmt. Das kann den Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte stören. Eine Anlage mit Zu- und Abluft kann mit Wärmerückgewinnung viel Heizwärme im Haus halten, braucht als zentrale Anlage aber Platz für Gerät und Kanäle. Auch Schallschutz, Filter und der Zugang für die Wartung gehören von Anfang an in die Planung.

Wann wird sie zum Thema?

  • Bei der Planung eines Neubaus: Das Lüftungskonzept gehört von Anfang an dazu, weil es Platz für Geräte, Kanäle und Öffnungen bestimmt.
  • Bei einer Sanierung: Wird bei einem Fenstertausch mehr als ein Drittel der Fenster erneuert oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet, sieht die Norm ein Lüftungskonzept vor.
  • Bei Räumen ohne Fenster: Fensterlose Bäder, Toiletten und Küchen sind nach der Hessischen Bauordnung nur mit wirksamer Lüftung zulässig.
  • Wenn eine Feuerstätte vorhanden ist oder dazukommt, etwa ein Kaminofen in einem Haus mit Lüftungsanlage.

Gut zu wissen

  • Planung, Einbau und Einregulierung gehören in die Hände eines Fachbetriebs. Lassen Sie sich bei der Übergabe die Bedienung und den Filterwechsel zeigen.
  • Nach der Hessischen Bauordnung dürfen Lüftungsanlagen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerstätten nicht beeinträchtigen. Bei raumluftabhängigen Feuerstätten ist deshalb meist eine Sicherheitseinrichtung nötig. Welche Lösung passt, klären Sie vorab mit dem Bezirksschornsteinfeger.
  • Die Lüftung zum Feuchteschutz ist auch für Zeiten gedacht, in denen niemand zu Hause ist. Schalten Sie eine Anlage deshalb auch im Urlaub nicht ganz ab, sofern der Hersteller nichts anderes vorsieht.
  • Bewahren Sie Lüftungskonzept, Einstellprotokoll und Wartungsnachweise in Ihrer Hausakte auf, etwa für spätere Umbauten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnraumlüftung und kontrollierter Wohnraumlüftung?

Wohnraumlüftung ist der Oberbegriff für alle technischen Lösungen, die eine Wohnung planmäßig mit Außenluft versorgen, auch einfache Öffnungen ohne Ventilator. Kontrollierte Wohnraumlüftung meint eine Anlage, die mit Ventilatoren gleichmäßig und geregelt lüftet, oft mit Wärmerückgewinnung.

Wann ist ein Lüftungskonzept nötig?

Die Norm DIN 1946-6 sieht ein Lüftungskonzept für Neubauten vor und für Sanierungen, bei denen mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Es zeigt, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nötig ist. Eine gesetzliche Pflicht, eine Lüftungsanlage einzubauen, gibt es nicht.

Welche Lüftung passt zu meinem Haus?

Das hängt davon ab, wie dicht das Haus ist, wie es genutzt wird, ob eine Feuerstätte vorhanden ist und wie viel Platz für Geräte und Kanäle bleibt. Im Bestand lassen sich dezentrale Geräte oder Abluftanlagen oft leichter nachrüsten, im Neubau sind zentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung verbreitet. Das Lüftungskonzept und ein Fachbetrieb helfen bei der Auswahl.

Muss ich mit einer Lüftungsanlage noch die Fenster öffnen?

Für den normalen Luftaustausch in der Regel nicht. Nach Angaben des Umweltbundesamts ist Stoßlüften dann vor allem bei Feuchtespitzen, starken Gerüchen oder erhöhten Schadstoffeinträgen nötig. Öffnen dürfen Sie die Fenster natürlich trotzdem.

Was kostet eine Wohnraumlüftung?

Das hängt vor allem vom System ab: Außenluftdurchlässe und Abluftanlagen sind einfacher aufgebaut als eine zentrale Anlage mit Zu- und Abluft. Dazu kommen Planung, Wanddurchbrüche und Kanäle im Bestand sowie der laufende Betrieb. Einen belastbaren Preis gibt es erst nach Lüftungskonzept und Angebot.

Kann ich ein Lüftungskonzept selbst erstellen?

Davon ist abzuraten. Das Konzept beruht auf Berechnungen nach DIN 1946-6, etwa zur Dichtheit des Hauses und zu den nötigen Luftmengen, und gehört in fachkundige Hände. Erstellen können es zum Beispiel Fachplaner, Energieberater oder Fachbetriebe für Lüftung oder Fenster.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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