Kurz erklärt

Abgabe überschüssigen Solarstroms in das öffentliche Stromnetz.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Einspeisung einfach erklärt

Was ist Einspeisung?

Als Einspeisung bezeichnet man die Abgabe von Strom in das öffentliche Netz. Bei einer Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim ist das meist der Solarstrom, den das Haus gerade nicht selbst braucht. Er fließt über den Hausanschluss ins Netz. Wie viel das ist, erfasst ein Zähler im Zählerschrank, der Bezug und Einspeisung getrennt misst.

Üblich ist die Überschusseinspeisung, auch Teileinspeisung genannt: Der Solarstrom wird zuerst im Haus genutzt, nur der Rest geht ins Netz. Seltener ist die Volleinspeisung, bei der der gesamte Strom ins Netz fließt. Für eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber bei vielen Anlagen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Sie wird für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum gezahlt.

Warum ist Einspeisung wichtig?

Die Einspeisung bestimmt mit, wie wirtschaftlich eine Anlage ist. Für eingespeisten Strom erhalten Sie in der Regel deutlich weniger, als Strom aus dem Netz kostet. Deshalb lohnt es sich meist, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen, etwa mit einer Wärmepumpe oder einem Elektroauto. Ganz ohne Einspeisung geht es trotzdem selten, denn an sonnigen Tagen erzeugt die Anlage oft mehr, als das Haus verbraucht.

Die Regeln zur Einspeisung haben sich zuletzt mehrfach geändert. Das betrifft die Vergütung, Begrenzungen der Einspeiseleistung, Zeiten mit negativen Strompreisen und die Steuerung durch den Netzbetreiber. Welche Bedingungen gelten, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und von der Größe der Anlage ab. Für neue Anlagen ist eine weitere Änderung des EEG geplant. Klären Sie den aktuellen Stand deshalb mit Netzbetreiber oder Fachbetrieb.

Wann wird Einspeisung zum Thema?

  • Bei der Planung einer neuen Anlage: Größe, Speicher und Verbrauch im Haus entscheiden, wie viel Strom ins Netz fließt. Lassen Sie sich die Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung erläutern.
  • Vor Bau und Inbetriebnahme: Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet, und der Zähler muss Bezug und Einspeisung getrennt erfassen können. Das organisiert in der Regel der Elektrofachbetrieb.
  • Beim Einbau eines intelligenten Messsystems: Darüber kann der Netzbetreiber die Einspeisung abrufen und mit passender Steuertechnik drosseln. Je nach Anlage ändern sich damit auch Regeln, etwa zur Begrenzung der Einspeiseleistung.
  • Wenn die Vergütung einer älteren Anlage ausläuft: Dann ändern sich die Bedingungen für den eingespeisten Strom, und mehr Eigenverbrauch wird interessanter.
  • Wenn die Anlage weniger einspeist als erwartet: Ursachen können Störungen, Verschattung oder eine Begrenzung der Einspeiseleistung sein.

Gut zu wissen

  • Anschluss und Inbetriebnahme gehören in die Hände eines Elektrofachbetriebs, der beim Netzbetreiber eingetragen ist. Klären Sie, welche Meldungen er übernimmt.
  • Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Verantwortlich ist in der Regel der Betreiber. Fehlt der Eintrag, drohen finanzielle Nachteile.
  • Die geltenden Vergütungssätze für neue Anlagen veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
  • Bewahren Sie Anmeldung, Schreiben des Netzbetreibers, die Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister und die Abrechnungen in Ihrer Hausakte auf.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung?

Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte Strom ins Netz, und das Haus bezieht seinen Strom weiter aus dem Netz. Für beide Varianten können unterschiedliche Bedingungen gelten; was zu Ihnen passt, zeigt eine Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Muss ich meine Photovoltaikanlage für die Einspeisung anmelden?

Ja. Die Anlage wird schon vor dem Bau beim Netzbetreiber angemeldet, das übernimmt in der Regel der Elektrofachbetrieb. Nach der Inbetriebnahme muss sie außerdem innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

Wie viel Geld bekomme ich für eingespeisten Strom?

Das hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab, von der Größe der Anlage und davon, ob Sie den Überschuss oder den gesamten Strom einspeisen. Für neue Anlagen werden die Sätze regelmäßig angepasst, und eine weitere Änderung des EEG ist geplant. Den aktuellen Stand nennen Ihnen Netzbetreiber oder Fachbetrieb.

Darf der Netzbetreiber meine Einspeisung begrenzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Je nach Größe, Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Ausstattung kann die Einspeiseleistung begrenzt sein, und neuere Anlagen muss der Netzbetreiber in der Regel aus der Ferne steuern können. Was für Ihre Anlage gilt, klären Sie mit Netzbetreiber oder Fachbetrieb.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Die Anlage darf in der Regel weiter Strom einspeisen, die Vergütung richtet sich dann aber nach anderen Regeln und fällt meist geringer aus. Klären Sie rechtzeitig mit Netzbetreiber oder Fachbetrieb, wie es weitergeht. Prüfen Sie dabei auch, ob sich mehr Eigenverbrauch oder ein Speicher lohnt.

Muss ich eingespeisten Strom versteuern?

Für viele kleine Anlagen auf Wohnhäusern gelten inzwischen steuerliche Erleichterungen. Welche Regeln für Ihre Anlage gelten, hängt unter anderem von ihrer Größe und Nutzung ab. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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