Kurz erklärt

Schaden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.

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Die Kurzdefinitionen sind bewusst allgemeinverständlich formuliert und ersetzen keine fachliche Prüfung oder individuelle Beratung.

Ausführlich erklärt

Leitungswasserschaden einfach erklärt

Was ist ein Leitungswasserschaden?

Ein Leitungswasserschaden entsteht durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt. Der Begriff stammt aus der Gebäudeversicherung. Gemeint ist Wasser aus den Zu- und Ableitungen der Wasserversorgung und den damit verbundenen Schläuchen, aus angeschlossenen Geräten wie Waschmaschine oder Geschirrspüler und aus Heizungs- oder Klimaanlagen. Bestimmungswidrig heißt: Das Wasser tritt dort aus, wo es nicht hingehört, etwa durch einen Rohrbruch, eine undichte Verbindung oder einen geplatzten Schlauch.

Damit ist der Leitungswasserschaden eine bestimmte Form des Wasserschadens. Wasser von außen, etwa Regen, Hochwasser, Grundwasser oder Rückstau aus dem Kanal, zählt in der Regel nicht dazu, auch wenn es im Haus ähnliche Schäden anrichtet. Neben den Schäden durch Nässe gehören meist auch Bruch- und Frostschäden an den Rohren im Gebäude zur Versicherungsgefahr Leitungswasser.

Warum ist er wichtig?

Leitungswasserschäden zählen nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu den häufigsten und teuersten Schäden an Wohngebäuden. Ursachen sind oft gealterte und korrodierte Rohre, undichte Verbindungen, poröse Schläuche oder Frost. Tritt das Wasser verdeckt in der Wand oder unter dem Estrich aus, bleibt es manchmal wochenlang unbemerkt. Dann sind Dämmung, Estrich und Mauerwerk durchfeuchtet, und es kann sich Schimmel bilden.

Für die Versicherung ist die Einordnung entscheidend. Leitungswasser gehört zur Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung. Beschädigte Möbel sind Sache der Hausratversicherung. Wasser von außen fällt dagegen meist unter die Elementarschadenversicherung. Die Verträge enthalten außerdem Pflichten: Wasserführende Anlagen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. In der kalten Jahreszeit muss das Haus beheizt werden, oder die Leitungen müssen abgesperrt und entleert sein. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kürzungen.

Wann wird er zum Thema?

  • Bei sichtbarem Wasser: nach einem Rohrbruch, einem geplatzten Schlauch oder einem undichten Gerät.
  • Bei verdeckten Anzeichen wie Flecken, aufgequollenen Böden, muffigem Geruch oder einem Wasserzähler, der läuft, obwohl niemand Wasser entnimmt.
  • Wenn der Heizungsdruck immer wieder sinkt: Auch ein Leck im Heizkreis kann einen Leitungswasserschaden verursachen.
  • Nach Frost, wenn Leitungen in unbeheizten Räumen, in der Garage oder an Außenwänden eingefroren sind.
  • Bei längerer Abwesenheit oder wenn das Haus leer steht.

Gut zu wissen

  • Im Notfall stoppen Sie zuerst das Wasser am Hauptabsperrhahn. Meiden Sie Räume, in denen Wasser an elektrische Leitungen oder Geräte gelangt sein kann.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer, fotografieren Sie ihn vor dem Aufräumen und halten Sie ihn so gering wie möglich. Größere Reparaturen stimmen Sie am besten vorher mit dem Versicherer ab.
  • Ortung, Reparatur und Trocknung gehören in die Hände von Fachbetrieben. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen in der Regel nur Installationsbetriebe ausführen, die beim Wasserversorger eingetragen sind.
  • Rohre unter der Bodenplatte und Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes sind in vielen Verträgen nur versichert, wenn das eigens vereinbart ist.
  • Ein Wasserstopp-System oder Wassermelder können die austretende Menge begrenzen oder früh warnen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wasserschaden und Leitungswasserschaden?

Wasserschaden ist der Oberbegriff für Schäden durch unerwünschtes Wasser, gleich woher es kommt. Ein Leitungswasserschaden ist eine bestimmte Form davon: Das Wasser ist bestimmungswidrig aus Leitungen, Schläuchen, angeschlossenen Geräten oder der Heizung ausgetreten. Die Unterscheidung entscheidet vor allem darüber, welche Versicherung zuständig ist.

Welche Versicherung zahlt bei einem Leitungswasserschaden?

Schäden am Gebäude, etwa an Böden, Wänden und Rohren, deckt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Für Möbel und andere bewegliche Sachen ist die Hausratversicherung zuständig. Was genau versichert ist, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Was zählt nicht als Leitungswasserschaden?

Wasser von außen gehört in der Regel nicht dazu, also Regen, Hochwasser, Grundwasser oder Rückstau aus dem Kanal. Auch Wasser, das beim Baden verspritzt oder beim Putzen verschüttet wird, ist nach den üblichen Bedingungen nicht versichert. Für Überschwemmung und Rückstau braucht es meist einen Elementarschutz.

Was muss ich nach einem Leitungswasserschaden tun?

Stoppen Sie zuerst die Wasserzufuhr und meiden Sie Bereiche, in denen Strom anliegen kann. Fotografieren Sie den Schaden, begrenzen Sie ihn, soweit das gefahrlos möglich ist, und melden Sie ihn unverzüglich Ihrem Versicherer.

Sind Rohre unter der Bodenplatte und im Garten mitversichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Rohre unter der Bodenplatte und Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes sind häufig nur versichert, wenn das eigens vereinbart ist. Wasserzuleitungen auf dem eigenen Grundstück sind öfter eingeschlossen; prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.

Wie kann ich Leitungswasserschäden vorbeugen?

Wichtig sind intakte Leitungen und Schläuche, ein gut erreichbarer und leichtgängiger Hauptabsperrhahn und Frostschutz in unbeheizten Räumen. Bei längerer Abwesenheit kann es sinnvoll sein, die Wasserzufuhr abzusperren. Ein Wasserstopp-System kann die austretende Menge zusätzlich begrenzen.

🤖 Text KI-generiert und redaktionell zusammengestellt. Noch nicht fachlich freigegeben.

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